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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Für die Bemessung der Pensionsrückstellungen ist seit 2010 das BilMoG anzuwenden. Danach sind Rückstellungen zur Altersversorgung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz einheit- lich abzuzinsen. Zusätzlich ist der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag der Verp ichtungen (z.B. unter Berücksichtigung des Gehalts- und Rententrends) anzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zum einen aus dem Umstellungsaufwand (Neubewer- tungsanteil) und zum anderen aus der Differenz des Rechnungszinssatzes zum Umstellungs- zeitpunkt zum jeweils aktuellen Rechnungszins (Aufwand Zinsänderung).
Der Mehraufwand zum Zeitpunkt der Umstellung 2010 resultiert im Wesentlichen aus dem zu berücksichtigenden Gehalts- und Rententrend bei der Bewertung der Rückstellungen zur Altersversorgung. Bis dahin waren Gehaltssteigerungen nur für den Zeitraum berücksichtigt worden, in dem sie z.B. durch Tarifverträge festgelegt waren. In Anwendung des BilMoG werden auch unabhängig davon Annahmen zum längerfristigen Gehalts- und Rententrend getroffen.
Zum 21. Bericht beziffern die Anstalten den Umstellungsaufwand wie im 20. Bericht mit rund 1,5 Mrd. € (vgl. Tab. 61). Die Anstalten haben von der durch das BilMoG eingeräumten Mög- lichkeit Gebrauch gemacht, den zum 1. Januar 2010 ermittelten Mehraufwand auf 15 Jahre (2010 bis 2024) zu verteilen.
Für den Gehalts- und Rententrend haben die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio für den 21. Bericht grundsätzlich 2,0 % jährlich angesetzt. Das ZDF hat für die Jahre 2015 bis 2020 zum Teil niedrigere (1,7 %), zum Teil höhere (2,25 %) Steigerungen angesetzt; dies entspricht den Steigerungsraten für das aktive Personal. Für den Anstieg des Aufwands für Beihilfen wurden bei den ARD-Anstalten zwischen 0 % und 2 %, beim ZDF 2,25 % und beim Deutschlandradio 5 % zugrunde gelegt. Die Werte wurden jeweils anstaltsindividuell festge- setzt.
Hinsichtlich der Auswirkung einer Zinsänderung gilt grundsätzlich: Je niedriger das Zinsni- veau ist, umso höhere Pensionsrückstellungen ergeben sich. Da die Marktzinsen in den ver- gangenen Jahren kontinuierlich gefallen sind, ist der Rückstellungsbedarf aus Zinsänderung stetig gewachsen.
Zum Zeitpunkt der Umstellung 2010 betrug der BilMoG-relevante Zinssatz 5,25 %. Bei der Darstellung zum 21. Bericht wird die von der Bundesbank veröffentlichte Abzinsung zum Stichtag 31. Dezember 2016 von 4,01 % herangezogen. Damit ergibt sich ein Aufwand aus Zinsänderung von 1.360,9 Mio. €. Gegenüber dem 20. Bericht mit einem Zinssatz von 4,53 % ist das ein Anstieg um rund 600 Mio. €.
Mit einer gesetzlichen Neuregelung wurde die Berechnung des zugrunde liegenden Zinssatzes zwar modi ziert; statt sieben Jahren werden nunmehr zehn Jahre bei der Durchschnittsbil-
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