Page 126 - KEF 21. Bericht
P. 126
Gesamt
310,8
426,3
2010-2016
511,8
205,2
20,1
737,1
385,7
378,0
2017-2024
595,6
145,1
23,0
763,7
2010-2024 gesamt (Umstellungsaufwand)
1.107,3
350,4
43,1
1.500,8
1.360,9
Gesamt
2.185,0
592,2
84,4
2.861,6
Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
dung berücksichtigt. Den starken Anstieg des zinsbedingten Aufwands konnte diese Modi - zierung aber nur begrenzen. Ein weiterer Anstieg des zinsbedingten Mehraufwands ist für die nächsten Jahre zu erwarten.
Aus den Angaben der Anstalten zum 21. Bericht ergibt sich für ARD, ZDF und Deutschlandra- dio für 2010 bis 2024 ein BilMoG-Mehraufwand in Höhe von insgesamt rund 2,9 Mrd. € (s. Tab. 61). Davon entfallen rund 1,5 Mrd. € auf den Umstellungsaufwand und rund 1,4 Mrd. € auf die Auswirkungen der Zinsänderung.
Tab. 61 Mehraufwand durch BilMoG-Umstellungsaufwand und Zinsänderung (in Mio. €)
ARD
2010-2012 206,5
2013-2016 305,3
2017-2020 301,8
2021-2024 293,8
Zinsänderung 5,25 % auf 4,01 % 1.077,7
ZDF DRadio
95,7 8,6
109,5 11,5
72,4 11,5
72,8 11,5
241,9 41,3
124
Tz. 158
Tz. 159
Tz. 160
Die Anstalten haben den Mehrbedarf durch das BilMoG seit dem 17. Bericht nachrichtlich ge- genüber der Kommission dargestellt. Auf eine nanzbedarfswirksame Anmeldung dieser Be- träge haben sie in der Vergangenheit verzichtet. Dies führte bei den Anstalten dazu, dass die eingegangenen Verp ichtungen für die Altersversorgung schneller wachsen als das Vermögen zur Deckung. Dadurch ist eine neue Deckungsstocklücke von rund 2,9 Mrd. € entstanden.
Entsprechend dem Vorschlag der Kommission im 20. Bericht ist auch über 2016 hinaus ein Beitragsanteil von 25 Cent für die Altersversorgung zweckgebunden. Er dient dazu, die durch das BilMoG entstandene Deckungsstocklücke stufenweise aufzufüllen.
Ausgehend von den derzeitigen Zahlen des Beitragsservices ergibt sich für 2017 bis 2020 ein Beitragsaufkommen aus den zweckgebundenen 25 Cent in Höhe von 448,7 Mio. €, das sind rund 112,2 Mio. € jährlich.
Der BilMoG-Umstellungsaufwand (Neubewertungsanteil) beträgt bei allen Anstalten insge- samt rund 1,5 Mrd. €. Die Anstalten können daher mit dem zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent in der Periode 2017 bis 2020 rund 30 % des BilMoG-Umstellungsaufwandes und der damit entstandenen neuen Deckungsstocklücke abdecken.