Page 128 - KEF 21. Bericht
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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
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Tz. 162
Die Anstalten beziffern die Entlastung aus der Neuregelung der Altersversorgung auf rund
1 Mrd. €. Diese Angabe beschreibt den bilanziellen Effekt, der jedoch von der Auswirkung auf den beitragswirksamen Finanzbedarf zu unterscheiden ist. Ob und ggf. in welchem Umfang sich aus der Neuregelung auch eine Verringerung dieses Finanzbedarfs ergeben wird, bedarf einer weiteren Prüfung. Diese wird die Kommission mit dem 22. Bericht auf der Grundlage der von den Anstalten zu liefernden Informationen vornehmen.
Die Kommission hatte zum 19. Bericht gefordert,
ƒ die bis dahin geltenden Versorgungssysteme der Anstalten zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schließen und
ƒ mit einer Neuregelung zu einem deutlich geringeren Versorgungsniveau und einer Verringerung des laufenden Aufwands für die betriebliche Altersversorgung zu kommen.
Zum 20. Bericht hatte die Kommission die Mercer Deutschland GmbH mit der gutachterlichen Untersuchung der Versorgungssysteme bei den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutsch- landradio beauftragt. Die Kommission sah in dem Gutachten eine zutreffende Beschreibung der Probleme und Handlungsnotwendigkeiten bei der betrieblichen Altersversorgung der Rundfunkanstalten. Sie stellte dazu u.a. fest, dass es vertretbar und notwendig sei, den Zu- wachs der laufenden Betriebsrenten ähnlich wie bei der VBL auf 1 % zu beschränken.
Gleichzeitig hat die Kommission für Neueintritte die Einführung des neuen BTVA nach dem Vorbild des MDR befürwortet. Dies sei ein für die Kosten des Arbeitgebers risikoloser Tarif, weil die Höhe der Versorgungsleistungen ausschließlich durch die vom Arbeitgeber geleiste- ten Beiträge und die Ergebnisse der Kapitalanlage bestimmt sei. Die Kosten des BTVA seien für den Arbeitgeber deutlich niedriger als bei den bisherigen Versorgungssystemen. Gleich- wohl verfügten die Rundfunkanstalten mit dem BTVA über eine nach Aussage des Gutachters nach wie vor „attraktive Versorgungslandschaft“.
Da ein Ergebnis der Tarifverhandlungen noch nicht absehbar war, hat die Kommission für 2019 und 2020 bei ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt einen Betrag von 100 Mio. € beim Personalaufwand ohne Altersversorgung (aktives Personal) gesperrt. Die Kommission hat diesen Betrag wie folgt aufgeteilt:
ƒ ARD 84 Mio. €,
ƒ ZDF 14 Mio. €,
ƒ Deutschlandradio 2 Mio. €.
Die Entscheidung über die Freigabe der gesperrten Mittel sollte durch die Kommission nach Abschluss oder Scheitern der Tarifverhandlungen getroffen werden.
Tz. 163



















































































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