Page 124 - KEF 21. Bericht
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Tz. 154
Der Nachweis ergibt sich aus Tabelle 60. Sie stellt für jede Anstalt und für die ARD insgesamt den Rückstellungsaufwand aus den Altersversorgungstarifverträgen (TVA/VO) zum 31. De- zember 2016 dar. Der Rückstellungsaufwand liegt um 1.555,2 Mio. € höher als das tatsächliche Vermögen zur Deckung dieser Altersversorgungsverp ichtungen.
Diese Deckungsstocklücke ist jedoch ausschließlich durch den Mehraufwand aus dem BilMoG von 1.589,5 Mio. € bedingt, der den o.g. Betrag sogar um 34,2 Mio. € übersteigt. Die ARD hat damit bei jeder Anstalt zum 31. Dezember 2016 die alte Deckungsstocklücke auf der Basis einer Abzinsung von 5,25 % geschlossen.
Aus der Anmeldung wird deutlich, dass der Aufwand für Pensionsrückstellungen (Basis
5,25 %) 2015 und 2016 deutlich niedriger war als von der Kommission im 19. und 20. Bericht  nanzbedarfswirksam anerkannt. Einige Rundfunkanstalten hatten die Zuführung an die Deckungsstöcke jedoch im Vorfeld bereits in der ursprünglich geplanten Höhe geleistet. Die Kommission berücksichtigt den entsprechenden Betrag von 34,2 Mio. € bei den anrechenba- ren Eigenmitteln (vgl. Tz. 446).
3.2.2.2 ZDF
Das ZDF hatte die Auswirkungen der Absenkung der Abzinsung auf 5,25 % erst mit dem
19. Bericht  nanzbedarfswirksam angemeldet. Aus der Absenkung resultiert ein Mehrauf- wand von 77,7 Mio. €. Das ZDF verteilt diesen Mehraufwand insgesamt auf 15 Jahre bis 2024. Für 2010 bis 2016 hatte die Kommission im 19. Bericht, Tz. 162 einen anteiligen Betrag von 36,3 Mio. € anerkannt. Für 2017 bis 2020 erkennt die Kommission den angemeldeten Betrag von 20,7 Mio. € an. Unter Einbeziehung entsprechender Raten in den Jahren 2021 bis 2024 wird die alte Deckungsstocklücke dann auch beim ZDF geschlossen.
3.2.3 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Die durch das BilMoG entstehende neue Deckungsstocklücke beträgt bei ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Basis der Abzinsung von 4,01 % derzeit rund 2,9 Mrd. €. Dies ist bei einem Gesamtverp ichtungsumfang in Höhe von rund 7,5 Mrd. € aus den entsprechenden Tarifverträgen ein Anteil von fast 40 %.
Durch die Senkung des Zinssatzes auf 4,01 % gegenüber dem 20. Bericht mit 4,53 % ist eine zusätzliche Lücke von 600 Mio. € entstanden. Eine weitere Vergrößerung der Lücke durch einen sinkenden Durchschnittszinssatz ist für die kommenden Jahre zu erwarten.
Der zweckgebundene Beitragsanteil von 25 Cent dient ab 2017 der stufenweisen Schließung dieser Deckungsstocklücke. Für 2017 bis 2020 beträgt der zweckgebundene Beitragsanteil insgesamt 448,7 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 332,3 Mio. €, das ZDF 104,2 Mio. € und das Deutschlandradio 12,1 Mio. €.
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