Page 102 - KEF 21. Bericht
P. 102
Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
100
Tz. 116
3. Personalaufwand
3.1 Personalaufwand ohne Altersversorgung
Die Kommission erkennt für 2017 bis 2020 einen Personalaufwand ohne Altersversorgung der Anstalten von insgesamt 8.805,3 Mio. € an. Davon entfallen auf die ARD 7.140,8 Mio. €, auf das ZDF 1.325,8 Mio. €, auf das Deutschlandradio 246,1 Mio. € und auf ARTE 92,6 Mio. €. Im Jahresdurchschnitt sind dies bei der ARD 1.785,2 Mio. €, beim ZDF 331,5 Mio. €, beim Deutsch- landradio 61,5 Mio. € und bei ARTE 23,2 Mio. €.
Der anerkannte Personalaufwand ohne Altersversorgung liegt
um 154,4 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten zum 21. Bericht von insgesamt 8.959,7 Mio. €. Von dieser Kürzung entfallen auf die ARD 146,4 Mio. € und auf das ZDF 8,0 Mio. €. Die Anmeldungen von Deutschlandradio und ARTE wurden in voller Höhe anerkannt.
im Vergleich zum 20. Bericht um 63,1 Mio. € über der damaligen Feststellung von 8.742,2 Mio. €. Der Anstieg beträgt 39,1 Mio. € bei der ARD, 23,8 Mio. € beim ZDF sowie 0,2 Mio. € bei ARTE. Beim Deutschlandradio entspricht der anerkannte Personalaufwand dem des 20. Berichts.
Die Kommission erkennt angemeldete Umschichtungen aus der Freien Mitarbeit und der Arbeitnehmerüberlassung an. Sie kürzt den entsprechenden Aufwand aber um einen Korrek- turfaktor von 20 %. Das sind bei der ARD 9 Mio. € und beim ZDF 8 Mio. €. Für den 22. Bericht und eventuelle weitere Umschichtungen wird die Kommission dieses Verfahren weiterentwi- ckeln. Ziel dieser Weiterentwicklung muss eine wirksame Begrenzung des durch Umschich- tungen ausgelösten Zuwachses bei der Gesamtzahl der besetzten Stellen sein. Entsprechen- des gilt für den Anteil der Personalkosten am Gesamtaufwand. Die Kommission erwartet hierzu Verfahrensvorschläge seitens der Anstalten.
Unabhängig davon gelten weiterhin die für die ARD festgelegten jährlichen Abbauraten bei be- setzten Stellen i.H.v. 0,5 % und der für das ZDF vereinbarte Stellen- und Personalabbau bis 2020.
Die von den Anstalten für den 21. Bericht vorgelegten Personalkonzepte sieht die Kommis- sion nur als Zwischenschritt. Bis zum 22. Bericht erwartet sie eine vergleichbare und aussa- gekräftige Darstellung (in Aufwand und Vollzeitäquivalenten insgesamt und für alle drei Beschäftigungssäulen in den Anstalten), wie die Anstalten ihren Personalkörper in Hinblick auf Struktur und Niveau steuern wollen. Dabei sollen auch die Ergebnisse der anstehenden Strukturreformen berücksichtigt werden.
In diesem Kapitel prüft die Kommission die Anmeldungen der Anstalten zum Personalauf- wand ohne Altersversorgung. Dabei handelt es sich um den Aufwand für aktiv Beschäftigte, der in den Wirtschaftsplänen als Personalaufwand ausgewiesen ist.