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21. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
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Nicht enthalten sind der Aufwand für Vorruhestand und die Gehaltsaufwendungen sowie die Sozialversicherungsbeiträge für Altersteilzeit. Ebenfalls nicht Gegenstand dieses Berichtsteils sind besetzte Stellen, freie Mitarbeiter und Leiharbeit außerhalb der Anstalten, beispielsweise in GSEA und Beteiligungen. freie Mitarbeiter und Leiharbeit innerhalb der Anstalten werden nur insoweit hier behandelt, als diese Gegenstand von Umschichtungen auf feste Stellen und der Personalkonzepte der Anstalten sind. Dagegen umfasst die Gesamtdarstellung Personal (Abschnitt 3.3, Tzn. 171 ff.) auch diesen Aufwand sowie die zugehörigen Mitarbeiterkapazitä- ten.
Den Aufwand für die Altersversorgung behandelt die Kommission gesondert in Tzn. 140 ff.
Die Entwicklung der Personalaufwendungen ist von zwei Faktoren abhängig: zum einen von der allgemeinen Steigerungsrate und zum anderen von der Zahl der besetzten Stellen. Dabei erfasst die allgemeine Steigerungsrate nicht nur die tari ichen Steigerungen, sondern auch Stufensteigerungen und Veränderungen der Stellenstruktur. Bei der Festlegung dieser Rate dient der Kommission die Entwicklung der Personalausgaben der Länder als Orientierung.
Für 2013 und 2014 hatte die Kommission mit dem 19. Bericht Steigerungsraten von 2,65 % und 2,95 % anerkannt. Für die Jahre von 2015 bis 2020 hatte die Kommission im 20. Bericht eine Steigerungsrate von gleichbleibend jährlich 2,25 % zugrunde gelegt. Dem haben sich die Anstalten bei ihren Anmeldungen zum 21. Bericht angeschlossen. Damit entspricht der Zuwachs des Personalaufwands pro Vollzeitäquivalent von 2013 bis 2020 in etwa der Entwick- lung bei den Ländern.
Auf die Zahl der Beschäftigten geht die Kommission bei den Darstellungen zu den jeweiligen Anstalten ein.
Die Anstalten haben auch zum 21. Bericht beantragt, weitere Umschichtungen von der Freien Mitarbeit (Programmaufwand) und der Arbeitnehmerüberlassung (Programm- oder Sachauf- wand) hin zu festen Stellen (Personalaufwand) vornehmen zu dürfen. Sie begründen dies er- neut damit, dass Aufgaben in Freier Mitarbeit oder durch Arbeitnehmerüberlassung erledigt würden, bei denen dies aus arbeitsrechtlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen auf Dauer nicht vertretbar sei. Diese Beschäftigtenstruktur solle in einem geordneten Verfah- ren neu ausbalanciert werden. Dies solle gesteuert erfolgen, um Verwerfungen in der Beschäf- tigtenstruktur und wirtschaftliche Nachteile für die Anstalten zu vermeiden.
Die Kommission ist der Argumentation der Anstalten zum 19. und 20. Bericht teilweise gefolgt. Sie stand den Umschichtungen insbesondere wegen der Einengung der Flexibilität und der Mehrbelastungen im Bereich der Altersversorgung aber kritisch gegenüber. Zudem würde Finanzbedarf in den Personalaufwand umgeschichtet, der höhere Fortschreibungsraten aufweise als der Programm- und Sachaufwand. Der Programmaufwand dürfe nicht durch Ver- schiebungen in den Personalaufwand geschwächt werden, wenngleich den Anstalten zuzu- stimmen ist, dass auch der Personalaufwand dazu beiträgt, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu veranstalten.
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