Page 57 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 3 Budgetabgleich für 2017 bis 2020   Tz. 39 Tz. 40 3. ZDF Beim ZDF gibt es für die Periode 2017 bis 2020 Minderausgaben im Programmaufwand (-241,7 Mio. €), bei den Investitionen (-86,4 Mio. €) sowie im Personalaufwand ohne Alters- versorgung (-6,9 Mio. €) gegenüber den Feststellungen der Kommission im 20. Bericht. Mehraufwand gibt es vor allem im Bereich der Altersversorgung (47,0 Mio. €). Zuwächse zeigen sich auch für den Aufwand der Programmverbreitung (1,0 Mio. €), den indexierbaren Sachaufwand (15,8 Mio. €) sowie den nicht indexierbaren Sachaufwand (9,3 Mio. €). Der geringere Programmaufwand resultiert aus einer deutlich günstigeren Entwicklung der rundfunkspezifischen Teuerungsrate sowie Einsparungen und Umschichtungen. Zudem hat das ZDF Rechte- und Produktionskosten für verschobene Sportgroßereignisse in Höhe von 130,8 Mio. € in die Jahre 2021 bis 2022 verschoben. Der Minderaufwand für Investitionen resultiert u.a. aus zeitlichen Verzögerungen bei den Brandschutzmaßnahmen. Angesichts der Tatsache, dass die Anmeldung des ZDF durch die Kommission zum 20. Bericht bereits um 25,1 Mio. € gekürzt wurde, ist davon auszugehen, dass bei der Bedarfsermittlung die tatsächlichen Planungs- und Umsetzungskapazitäten nicht hinreichend berücksichtigt worden sind. Die Gründe für den Mehraufwand im Bereich Altersversorgung liegen nahezu ausschließlich in den höheren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen aufgrund versicherungsma- thematischer Berechnungen, insbesondere zur Zahl der Sterbefälle (vgl. 21. Bericht, Tz. 150 und 22. Bericht, Tz. 23). Die laufenden Effekte aus der Neuregelung der Altersversorgung werden damit überkompensiert.1 Beim ZDF liegt die Summe der Erträge 24,0 Mio. € über den Feststellungen im 20. Bericht. Beim ZDF machen die Erträge aus Rundfunkbeiträgen den größten Teil der Mindererträge aus (-100,1 Mio. €). Hinzu kommen Mindererträge aus den Finanzerträgen (-14,8 Mio. €), dem Sponsoring (-6,4 Mio. €) und den Kostenerstattungen (-12,4 Mio. €). Mehrerträge zeigen sich dagegen bei den Werbeumsätzen (85,0 Mio. €), bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen (66,3 Mio. €) und bei den Beteiligungserträgen (6,4 Mio. €). Allerdings handelt es sich bei Letzteren gemessen an den Gesamterträgen um eher geringe Veränderungen. Wesentlicher Grund für den Zuwachs bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen ist die Zuord- nung der Erträge aus Säumniszuschlägen und Mahngebühren im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug – Andere Erträge –, die zuvor bei den Beitragserträgen geführt wurden (vgl. 21. Bericht, Tz. 405). 1 Hier nicht einbezogen sind die Einmaleffekte aus der Neuregelung der Altersversorgung von 143,7 Mio. €, die dem BilMoG zugeordnet wurden und damit für 2017 bis 2020 nicht finanzbedarfswirksam sind. Tz. 39  Tz. 40  55 


































































































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