Page 55 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 3 Budgetabgleich für 2017 bis 2020   Tz. 37 Tz. 38 2. ARD Insgesamt sind von der ARD in sechs Aufwandsarten für 2017 bis 2020 weniger Mittel verwen- det worden als von der Kommission im 20. Bericht anerkannt. Dies sind der Programmauf- wand (-538,5 Mio. €), der Aufwand für die Altersversorgung (-418,1 Mio. €), der indexierbare Sachaufwand (-24,5 Mio. €) sowie der nicht indexierbare Sachaufwand (-7,1 Mio. €), die Investitionen (-388,1 Mio. €) und der Entwicklungsbedarf (-21,7 Mio. €). Die anderen ver- bleibenden Aufwandsbereiche des Bestandsaufwands zeigen Mehraufwand: Programmver- breitung 155,7 Mio. € sowie der Personalaufwand ohne Altersversorgung 68,9 Mio. €. Für die Programmverbreitung liegen die Ausgaben um rund 20 % über den Feststellungen des 20. Berichts. Der Minderaufwand für das Programm resultiert aus einer deutlich günstigeren Entwicklung der rundfunkspezifischen Teuerungsrate sowie Einsparungen und Umschichtungen. Zudem fallen bei der ARD Rechte- und Produktionskosten für verschobene Sportgroßereignisse in Höhe von 135,9 Mio. € erst im Jahr 2021 an. Der Minderaufwand bei der Altersversorgung ergibt sich – wie schon zum 22. Bericht darge- stellt – aus deutlich niedrigeren laufenden Pensionszahlungen und Rückstellungen für die alten Tarifverträge TVA/VO (ohne BilMoG-Effekte). Enthalten sind auch Effekte aus der Neu- regelung der Altersversorgung.1 Den Minderaufwand bei den Investitionen begründen die Anstalten zum großen Teil durch gezielte Minderausgaben bei den Investitionen und Instandhaltungen, um in den kommen- den Jahren in neue Gebäudestrukturen und Technologien zu investieren sowie auf multimedi- ale Arbeitsabläufe umstellen zu können. Aus Sicht der Kommission liegen die Gründe auch in einer zu hohen Bedarfsanmeldung, welche die tatsächlichen Planungs- und Umsetzungskapa- zitäten nicht hinreichend berücksichtigt hat. Der Mehraufwand für die Programmverbreitung ist auf die im 20. Bericht noch nicht enthalte- nen Kosten für die Verbreitung in Kabelnetzen zurückzuführen (vgl. 22. Bericht, Tz. 21). Die Summe der Erträge unterschreitet die Feststellungen der Kommission im 20. Bericht um 141,7 Mio. €. Die höchsten Mindererträge fallen bei den Finanzerträgen (-161,6 Mio. €) und den Beitragserträgen an (-156,2 Mio. €). Auch die Erträge aus Kostenerstattungen (-9,8 Mio. €) fallen etwas geringer aus als im 20. Bericht festgestellt. Ertragszuwächse gegenüber dem 20. Bericht zeigen sich dagegen für die Rückflüsse aus dem Anteil der Landesmedienanstalten (14,8 Mio. €), die Werbeerträge (17,0 Mio. €), Sponsoringerträge (10,8 Mio. €), die Sonstigen betrieblichen Erträge (123,1 Mio. €) und die Beteiligungserträge (20,1 Mio. €). 1 Hier nicht einbezogen sind die Einmaleffekte aus der Neuregelung der Altersversorgung von 579,3 Mio. €, die dem BilMoG zugeordnet wurden und damit für 2017 bis 2020 nicht finanzbedarfswirksam sind. Tz. 37  Tz. 38  53 


































































































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