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Budgetabgleich für 2017 bis 2020 Kapitel 3 | 23. Bericht     52 Tz. 35 Budgetabgleich für 2017 bis 2020 Die Kommission legt einen Budgetabgleich für die Jahre 2017 bis 2020 vor und vergleicht die Feststellungen der Kommission aus dem 20. Bericht mit den in der Anmeldung zum 23. Bericht für diese Periode genannten Ist-Werten. Der Budgetabgleich für die Periode 2017 bis 2020 zeigt Minderausgaben aller Anstalten im Pro- grammaufwand und bei den Investitionen. Überschritten wird der anerkannte Bedarf bei ARD und ZDF vor allem im Bereich der Programmverbreitung. Auf der Ertragsseite weisen die Rundfunkanstalten Mindererträge bei den Beitrags- und Finanz- erträgen und in der Summe Mehrerträge bei den anderen Ertragsarten aus. 1. Vorbemerkung Die Anstalten melden ihren Bedarf auf der Basis einer mittelfristigen Finanzplanung für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren an. Alle Daten zu den einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten sind deshalb Planzahlen. Die Kommission überprüft diese gemäß § 36 MStV entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Gemäß § 3 Abs. 5 RFinStV werden die Planzahlen zur Vermeidung einer Überfinanzierung mit den Ist-Zahlen abgeglichen. Dies geschieht regelmäßig vor allem in den sog. Zwischenbe- richten jeweils in der Mitte der Beitragsperiode. Die Anstalten entscheiden selbst darüber, für welche Aufwandsarten die Mittel eingesetzt werden (Programmaufwand, Personalaufwand etc.). Gegenüber der Kommission ist die Mittelverwendung plausibel zu begründen. Die Kommission legt hiermit einen Vergleich der anerkannten Planzahlen mit den Ist- bzw. aktualisierten Zahlen vor, den sog. Budgetabgleich. Gegenübergestellt sind für die Periode 2017 bis 2020 die von der Kommission anerkannten Beträge in den wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten des 20. Berichts einerseits und die Ist-Daten aus den Anmeldungen zum 23. Bericht andererseits. Der Budgetabgleich gibt wichtige Hinweise zur Genauigkeit der Prognosen bei den unter- schiedlichen Kategorien des Aufwands und der Erträge. Er zeigt den tatsächlichen Einsatz der Mittel und dokumentiert die jeweiligen Abweichungen zum anerkannten Bedarf in den jewei- ligen Aufwandsbereichen. Aus diesen Differenzen kann die Kommission Folgerungen bei der Bedarfsfeststellung ableiten und z.B. die Basis für die Fortschreibung einzelner Aufwandsar- ten verändern. Der Budgetabgleich zeigt auch, in welchen Bereichen die Anstalten Umschich- tungen und Einsparungen vorgenommen oder Mehraufwand getätigt haben. Während der Periode nicht verwendete Mittel sind für die nächste Periode einzusetzen und reduzieren den künftigen Bedarf, sofern keine Mindererträge vorliegen. Tz. 36 


































































































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