Page 438 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 438

Anhang 23. Bericht  Eine darüberhinausgehende allgemeine Regelung, wonach bei jeder finanzwirksamen Maß- nahme jeweils angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen sind – nebst entsprechenden Arbeitsanleitungen/Hilfestellungen – enthält das Regelwerk nicht. 3. Deutschlandradio Nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Deutschlandradio-Staatsvertrag ist der Haushalt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufzustellen. Die Finanzordnung sieht zur Wirtschaft- lichkeit von Maßnahmen in § 32 vor, dass für geeignete Projekte von erheblicher finanzieller Bedeutung die Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung möglicher Varianten zu prüfen ist (Abs. 1), die Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen für den Wirtschaftsplan des Deutschlandradios gesondert darzustellen sind (Abs. 2) und nach Abschluss der Maßnahme eine Ergebnisprüfung durchzuführen ist. Vorgaben und Hilfestellungen für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen enthält ein 98-seitiges sog. Projektmanagementhandbuch (PMH), das Grundlage für die Planung und Durchführung von Projekten ist.1 Als Projekt im Sinne des Handbuchs wird grundsätzlich (neben anderen Kriterien) ein Vorhaben verstanden, das ein limitiertes Finanz- budget von mehr als 25.000 € und Personalressourcen von mindestens 20 Personentagen erfordert. Zielbereiche der Planung in Projekten sind Kosten, Zeit und Umfang. Seit Januar 2020 werden alle Projekte im Projektportfolio-Management in einer Übersicht abgebildet und einer rollierenden Sichtung/Priorisierung durch ein Projektportfolioboard (PPB) unterzogen. Das PPB ist ein interdisziplinär besetztes, beratendes Arbeitsgremium für den Intendanten und die Direktoren. 4. Bewertung und Empfehlungen der Kommission Ohne die Vorgabe, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeits- untersuchungen durchzuführen, und ohne begleitende operationalisierte Umsetzungsregeln sowie deren konsequente Einhaltung besteht die Gefahr, dass das Wirtschaftlichkeitsprinzip bloßer Programmsatz ohne Konsequenzen bleibt. Die Kommission hält es deshalb für erforderlich und geboten, das Regelwerk der Rundfunk- anstalten um Regelungen entsprechend § 7 LHO nebst Umsetzungshilfen/Arbeitsanleitungen zu ergänzen. Die Sender sind als Anstalten des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Sektor zuzuordnen, finanzieren sich aus öffentlichen Mitteln und sollten diesen daher als Vergleichs- maßstab heranziehen. 1 Nicht zu verwechseln mit einem Projekthandbuch, das sich auf operative Vorgehensweisen, Methoden und Festlegungen in konkreten Einzelprojekten bezieht. Das PMH beinhaltet grundsätzliche und übergeordnete Ausführungen zu Prozessen der Projektbeantragung, -genehmigung, Anforderungen an Planungs-, Durchführungs- und Ergebnisqualität, Projektberichtswesen sowie den Abschluss von Projekten.  436 


































































































   436   437   438   439   440