Page 39 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 2 Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten   behafteter Freier Mitarbeit und einer Reihe unterschiedlicher Sachverhalte, wie beispielsweise Mehraufwand für Altersteilzeitvereinbarungen. Die Zielwerte des 22. Berichts bei der von der Kommission geforderten Abbaurate besetzter Stellen würden erreicht. Den Anstieg des Aufwands für die betriebliche Altersversorgung begründet die ARD in erster Linie mit niedri- geren Zinserträgen aus den Deckungsstöcken und einem Anstieg der Beiträge an die bbp für die Rückdeckungsversicherung u.a. aufgrund einer vorgezogenen Rechnungszinsabsenkung. Für den Programmaufwand hat die ARD die Steigerungsrate aus dem 22. Bericht von 2,49 % zugrunde gelegt. Als Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Programmaufwand wurden zusätzliche Kosten angemeldet, die bei Auftragsproduktionen durch Produktions- unterbrechungen oder -verschiebungen entstanden seien sowie für den Mehraufwand der Produktion unter Corona-Bedingungen, beispielsweise für zusätzliche Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen. Ähnliches gelte auch für die Eigenproduktion. Die Corona-Folgen hätten auch zu erheblichen Kostenveränderungen und -verschiebungen im Programm geführt, insbesondere, weil Sportgroßereignisse abgesagt oder verschoben werden mussten. Darüber hinaus hat die ARD in ihrer Anmeldung des Programmaufwands weitere Umschich- tungen in andere Aufwandsarten ausgewiesen sowie aktualisierte Werte für bereits aner- kannte Umschichtungen vorgelegt. Während die Kosten des Eigenbetriebs für die Fernsehverbreitung sinken, steigen diejenigen des Eigenbetriebs für die Hörfunkverbreitung. Wesentlicher Treiber sei der DAB+-Ausbau und der Simulcast-Betrieb UKW/DAB+. Auch der Rückzug des Sendernetzbetreibers Media Broadcast aus dem Geschäftsfeld UKW habe wegen der an einigen Standorten erforderlichen Umstellung auf Eigenbetrieb zu einer Verlagerung der Kosten geführt. Des Weiteren wird für die Verbreitung in den Kabelnetzen nochmals höherer Aufwand als im 22. Bericht festgestellt angemeldet. Ein leichter Anstieg gegenüber der Feststellung des 22. Berichts erfolgt auch bei den angemeldeten Kosten der Programmverteilung auf IP-Netzen. Mit der Anmeldung zum 23. Bericht legt die ARD schließlich einen Abschlussbericht zu dem Projekt DVB-T2 vor. Als einziges angemeldetes Entwicklungsprojekt verbleibt damit DAB+. Die angemeldeten Investitionen der einzelnen Landesrundfunkanstalten liegen fast alle über den Feststellungen des 22. Berichts, darunter sind sechs Großinvestitionen. Etwas unter der Feststellung des 22. Berichts bewegt sich der angemeldete nicht indexierbare Sachaufwand. Beim indexierbaren Sachaufwand begründet die ARD die höhere Anmeldung gegenüber dem 22. Bericht mit höheren Mieten, Pachten, Leihgebühren, Fremdleistungen und anderen Aufwendungen. Wesentlicher Bestandteil seien deutlich gestiegene Aufwendungen für IT- Sicherheit und Datenschutz. Letztere seien insbesondere durch die coronabedingte Verlegung zahlreicher Arbeitsplätze ins Homeoffice gestiegen. Darüber hinaus werden Umschichtungen aus den Investitionen in den Sachaufwand gemeldet. Grund hierfür sei, dass technische Hard- und Software zunehmend weniger gekauft, sondern gemietet werde. Weitere Aus- wirkungen der Corona-Pandemie fließen in die Anmeldung der ARD zum Sachaufwand mit Mehraufwänden ein. Als Minderaufwand meldet die ARD höhere Einspareffekte durch die Strukturprojekte. Diese resultieren aus Verschiebungen der Einsparungen zwischen den Auf- wandsarten im Vergleich zum 22. Bericht.  37 


































































































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