Page 38 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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 Mehr (+) Minder (-)      Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand 36.313,6 39.687,0 3.373,4     9,3  2,2  Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten Kapitel 2 | 23. Bericht  Tz. 13 Der für 2021 bis 2024 angemeldete finanzbedarfswirksame Gesamtaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio beträgt 39.687,0 Mio. € (s. Tab. 3). Gegenüber dem für 2017 bis 2020 auf der Basis von Ist-Zahlen angemeldeten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand ist dies eine Steigerung von 3.373,4 Mio. € oder 9,3 % (2,2 % p.a.). Tab. 3 in % in % p.a. Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio (in Mio. €) Vergleich der Anmeldungen zum 23. Bericht für 2021 bis 2024 mit dem Ist 2017 bis 2020 Anmeldung/Ist Anmeldung 2017-2020 2021-2024      36 Tz. 14 Tz. 15 1. Bedarfsanmeldung der ARD Die ARD betont, dass die Empfehlung der Kommission zum ARD-Anteil am Monatsbetrag von 18,36 € aus dem 22. Bericht mit ihrer Anmeldung zum 23. Bericht grundsätzlich bestätigt wer- de. Mit der Corona-Pandemie und der nicht erfolgten Beitragserhöhung zum 1. Januar 2021 seien im Vergleich zum 22. Bericht jedoch zwei neue Themen mit finanziellen Auswirkungen hinzugekommen. Insbesondere infolge der Corona-Pandemie enthalte die Anmeldung Mehr- bedarfe, die hauptsächlich aus erwarteten geringeren Beitragserträgen, Einbußen bei den Werbeerträgen und zusätzlichen Hygienemaßnahmen resultierten. Bei der Planung der Erträge aus Rundfunkbeiträgen berücksichtigt die ARD das zum Zeitpunkt der Anmeldung noch laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und die aktuelle Einnahmesituation. Dazu seien für das Jahr 2021 erwartete Mindererträge von rund 218 Mio. € aus der nicht erfolgten Beitragsanpassung von 17,50 € auf 18,36 € abgezogen worden. Für die Jahre 2022 bis 2024 basiere die Anmeldung auf einem Monatsbeitrag von 18,36 €. Dabei bestünden für die ARD Risiken bei den Beitragserträgen infolge der Corona-Pandemie von 329 Mio. €, die in der Anmeldung mit 217 Mio. € nur teilweise ertragsmindernd enthalten seien. Im Vergleich zum 22. Bericht meldet die ARD geringere Nettowerbeerträge an. Bei den Spon- soringerträgen hat sie den trotz der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie positiven Trend aufgegriffen und die angemeldeten Erträge gegenüber der Feststellung im 22. Bericht erhöht. Außerdem erwartet die ARD verminderte Finanzerträge, coronabedingt geringere Ausschüttungen der Beteiligungen, geringere Erträge aus Kostenerstattungen sowie deutlich geringere Sonstige betriebliche Erträge. Auf der Aufwandsseite weist die ARD darauf hin, dass die Rundfunkanstalten in der letzten Tarifrunde 2019 erreicht hätten, dass die jährlichen Steigerungsraten unter denen im öffent- lichen Dienst liegen. Dieser Effekt wirke sofort, dauerhaft und beziehe alle Berufsgruppen bzw. alle Tarifgruppen und Tarifstufen mit ein. Den Anstieg des Personalaufwands begründet die ARD im Wesentlichen mit Umschichtungen aufgrund der Festanstellung arbeitsrechtlich risiko- Tz. 16 


































































































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