Page 37 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 2 Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten   22. Bericht aus Tabelle 2. Die Rundfunkanstalten melden gegenüber dem 22. Bericht Mehrbe- darfe aus der Veränderung von Aufwendungen und Erträgen von insgesamt 1.683,4 Mio. € an. Tab. 2 Angemeldete finanzbedarfswirksame Aufwendungen und Erträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2021 bis 2024 (in Mio. €) Vergleich der Anmeldungen zum 23. Bericht mit den Feststellungen des 22. Berichts     Aufwendungen/Ausgaben Programmaufwand Programmverbreitung Personal ohne Altersversorgung Altersversorgung Indexierbarer Sachaufwand Nicht indexierbarer Sachaufwand ARTE2 Investitionen Entwicklungsbedarf Erträge ohne Rundfunkbeiträge Rückflüsse Finanzerträge Werbung Sponsoring Kostenerstattungen Sonstige betriebliche Erträge Beteiligungserträge Nachrichtlich: Verfügbare Mittel Anrechenbare Eigenmittel4 Sonderrücklage II5 16.653,9 1.095,0 9.482,4 2.944,7 3.812,7 1.135,5 783,1 2.135,7 144,6 173,8 376,7 1.064,6 158,0 401,9 2.046,4 84,8 1.257,2 235,2 17.106,6 1.172,8 9.605,4 3.011,9 3.939,9 1.150,2 791,1 2.338,5 114,1 178,3 247,1 1.052,8 162,1 397,3 1.930,3 75,4 1.587,0 415,5                            Feststellung 22. Bericht1 Anmeldung 23. Bericht Mehr (+) Minder (-)     452,7  77,8  123,0  67,2  127,2  14,7  8,0  202,8  -30,5     Summe 1.042.9       4,5  -129,6  -11,8  4,1  -4,6  -116,1  -9,4     Summe -262,9         Erträge aus Rundfunkbeiträgen     Mehrbedarf (+) Minderbedarf (-) insgesamt aus Veränderung von Aufwand und Erträgen 32.624,93 32.247,3 -377,6     1.683,4            Summe 1.492,4 2.002,5 510,1                           1 Zum 22. Bericht abweichende Beträge beruhen auf veränderten Abgrenzungen bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen, dem indexierbaren Sachaufwand sowie dem nicht indexierbaren Sachaufwand (s. Überleitungsrechnung in Anl. 2 des Anhangs) und auf Rundungsdifferenzen bei der Summenbildung. 2 Inkl. Fehlbetrag ARTE Deutschland. 3 Inkl. der im 22. Bericht empfohlenen Beitragserhöhung (s. Tab. 128). 4 Das ZDF bringt aufgrund seiner in der Bilanz ausgewiesenen Gesamtergebnisrücklage bereits eigene Mittel in die Finanzvorschau ein, weshalb der hier ausgewiesene Wert aufgrund der unterschiedlichen Erhebungssystematik nicht mit dem Betrag in Kapitel 8.1 vergleichbar ist (s. auch Tab. 6, Fn. 4). 5 In der Beitragsperiode 2017 bis 2020 zu bildende Sonderrücklage aus den Mehrerträgen infolge der Nichtabsenkung des Rundfunkbeitrags um monatlich 30 Cent (s. 21. Bericht, Tz. 13). Die ausgewiesenen Werte weichen von dem im 21. Bericht festgestellten Gesamtbetrag von 531,7 Mio. € ab, was vor allem auf die teilweise Verwendung der „Sonderrücklage II“ bereits in der Periode 2017 bis 2020 durch die ARD für Kabeleinspeiseentgelte zurückzuführen ist. 35 


































































































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