Page 41 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 2 Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten   Tz. 18 Tz. 19 Tz. 20 Der für 2021 bis 2024 angemeldete finanzbedarfswirksame Gesamtaufwand der ARD beträgt 28.251,3 Mio. € (s. Tab. 5). Gegenüber dem für 2017 bis 2020 auf der Basis von Ist-Zahlen ange- meldeten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand ist dies eine Steigerung von 2.322 Mio. € oder 9,0 % (2,2 % p.a.). Tz. 18  Tab. 5 in % in % p.a 2. Bedarfsanmeldung des ZDF Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand der ARD (in Mio. €) Vergleich der Anmeldung zum 23. Bericht für 2021 bis 2024 mit dem Ist 2017 bis 2020   Anmeldung/Ist Anmeldung 2017-2020 2021-2024 Mehr (+) Minder (-)       Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand 25.929,3 28.251,3 2.322,0     9,0   2,2   Das ZDF weist darauf hin, dass sich die Situation zum 23. Bericht von regulären Zwischenbe- richten unterscheide, da die Beitragsempfehlung der Kommission aus dem 22. Bericht zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht staatsvertraglich umgesetzt sei. Vor dem Hintergrund des seinerzeit noch laufenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht seien einige Besonderheiten bei der Anmeldung zu beachten gewesen. Unabhängig davon habe man im Vergleich zur letzten Finanzbedarfsfeststellung diverse Mehrbedarfe berücksichtigt, darunter insbesondere coronabedingte Mehrkosten. Im Ergebnis könne jedoch bei Wahrung der auf vier Jahre ausgerichteten KEF-Systematik die im letzten Beitragsbericht empfohlene Beitrags- anpassung im Kern bestätigt werden. Bei den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen basiert die Anmeldung des ZDF ebenfalls auf der Prognose der AG Beitragsertragsplanung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und dem Zentralen Beitragsservice, in der eine Beitragshöhe entsprechend der Empfehlung aus dem 22. Bericht (18,36 €) zugrunde gelegt wurde. Für zu erwartende pandemiebedingte Ausfälle sei ein pauschaler Abschlag vorgenommen worden, der die erwarteten weiteren Mehrerträge aufgrund geringerer Befreiungen kompensiere. Im Ergebnis bestätige man den von der Kom- mission im letzten Bericht festgestellten Planungswert. Wegen der zunächst ausgebliebenen Umsetzung der Beitragsempfehlung aus dem 22. Bericht sei für das Jahr 2021 ein Abschlag für den Beitragsausfall in Höhe von rund 144 Mio. € erfolgt. Das mit erheblichen finanziellen Ein- bußen verbundene Risiko einer über das Jahr 2021 hinaus ausbleibenden Beitragsanpassung habe man nicht in die Finanzplanung aufgenommen. Die Werbeerträge seien gegenüber der letzten Anmeldung nochmals gesteigert worden. Beim Sponsoring lägen die Planwerte für den aktuellen Zeitraum unter denen des letzten Vier- Jahres-Zeitraums. Auch bei den Zinserträgen werde ein Rückgang erwartet. Darüber hinaus orientierten sich die weiteren Ertragsplanungen im Wesentlichen an den Planungsvorgaben der Kommission und berücksichtigten zwischenzeitliche strukturelle Veränderungen (z.B. den von der Kommission erbetenen Bruttoausweis bei der Rückdeckungsversicherung). Tz. 19 Tz. 20 39 


































































































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