Page 42 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 42

Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten Kapitel 2 | 23. Bericht   40 Tz. 21 Auf der Aufwandsseite seien keine neuen Entwicklungsprojekte sowie kein Mehrbedarf für programmliche Weiterentwicklungen berücksichtigt. Das bedeute auch, dass das ZDF keinen gesonderten Finanzbedarf für die Digitalisierung anmelde, sondern diesen so weit wie möglich durch Umschichtung im Bestand decke. Im Rahmen der regulären Aufwandsplanung seien bei der Anmeldung des ZDF die mit den anderen Rundfunkanstalten abgestimmten Fortschrei- bungsraten zur Anwendung gekommen, die sich im Wesentlichen an den Feststellungen des 22. Berichts orientierten. Beim Personalaufwand sei der Kommission die Notwendigkeit einer ab 2021 fortgeführten Umwandlung Freier Mitarbeit in feste Anstellungsverhältnisse bereits im Personalkonzept zum 22. Bericht dargelegt worden. Die seinerzeitigen grundsätzlichen Annahmen hätten nach wie vor Geltung. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen demnach noch einmal 300 weitere FTE gleichmäßig über die Jahre verteilt umgeschichtet werden. Insgesamt sollen somit bis 2024 500 Beschäftigungsverhältnisse in ein festes Anstellungsverhältnis überführt werden. Darüber hinaus ergäben sich aus der aktualisierten versicherungsmathematischen Hochrechnung höhe- re Aufwendungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Der angemeldete Programmaufwand orientiere sich zunächst grundsätzlich an den Fest- stellungen des 22. Berichts. Hierbei seien auch die bereits erwähnten Umwandlungen freier Beschäftigungsverhältnisse reduzierend berücksichtigt. Neu hinzugekommen seien coronabe- dingte Mehrkosten aufgrund von Drehunterbrechungen und Mehrkosten aufgrund veränder- ter Arbeitsschutzstandards. Bei der Urhebervergütung ergäben sich Mehrbedarfe gegenüber der erstmaligen Anerkennung im 20. Bericht, die ihrerseits bereits um 25 Prozent unter dem seinerzeit angemeldeten Zusatzbedarf gelegen habe. In diesem Zusammenhang würden ins- besondere auch Mehraufwendungen aus Neuverhandlungen mit Produzenten und Urheber- verbänden sowie gesetzlichen Änderungen des Urhebervertragsrechts erwartet. Im Rahmen einer ersten Näherung sei im Zahlenwerk der Finanzvorschau für diesen Themenkomplex bereits ein pauschaler Teilbetrag von 20 Mio. € berücksichtigt. Nach dem seinerzeitigen Stand der Berechnungen, die allerdings nach Abgabe der Anmeldung noch weiter detailliert werden müssten, werde von einem Zusatzbedarf von weiteren 15 Mio. € ausgegangen. Ferner sei zu erwähnen, dass die Corona-Pandemie auch zu signifikanten Verschiebungen in Programmen und somit zu deutlichen Abweichungen bei den anerkannten Mitteln für die Beitragsperioden 2017 bis 2020 sowie 2021 bis 2024 geführt habe, die sich über beide Perioden im finanziellen Gesamtergebnis jedoch nahezu ausglichen. Die angemeldeten Investitionen des ZDF seien bedarfsorientiert geplant und unterlägen auch Einflüssen, die teils durch technische Innovationen und aktuelle Entwicklungen, teils durch vorgegebene Rahmenbedingungen geprägt seien. Exemplarisch könne die zunehmende Bedeutung der non-linearen Programmangebote, die technologischen Entwicklungen im Bereich der Broadcastsysteme und ein pandemiebedingter zusätzlicher Digitalisierungsschub aufseiten der Technik genannt werden. Ferner müssten die in den letzten Berichten angemel- deten Brandschutzsanierungsmaßnahmen mit verbindlich einzuhaltenden Vorgaben fortge- führt werden. Die Planungen des in der letzten Anmeldung vorgesehenen Neubauprojekts auf dem Gelände des Mainzer Sendezentrums würden weiter konkretisiert. 


































































































   40   41   42   43   44