Page 44 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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 Mehr (+) Minder (-)      Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand 9.418,4 10.369,7 951,3     10,1  2,4  Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten Kapitel 2 | 23. Bericht  Tz. 23 Der für 2021 bis 2024 angemeldete finanzbedarfswirksame Gesamtaufwand des ZDF beträgt 10.369,7 Mio. € (s. Tab. 7). Gegenüber dem für 2017 bis 2020 auf der Basis von Ist-Zahlen ange- meldeten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand ist dies eine Steigerung von 951,3 Mio. € oder 10,1 % (2,4 % p.a.). Tab. 7 in % in % p.a Finanzbedarfswirksamer Gesamtaufwand des ZDF (in Mio. €) Vergleich der Anmeldung zum 23. Bericht für 2021 bis 2024 mit dem Ist 2017 bis 2020 Anmeldung/Ist Anmeldung 2017-2020 2021-2024      42 Tz. 24 3. Bedarfsanmeldung des Deutschlandradios Auch das Deutschlandradio sah sich durch die nicht erfolgte Beitragsanpassung zum 1. Januar 2021 bei der Anmeldung seines Finanzbedarfs zum 23. Bericht vor einer besonderen Herausforderung. Bereits Anfang 2021 habe man Maßnahmen ergriffen, um das Programm- und Telemedienangebot zunächst weiterhin in eigener „Vorleistung“ zu realisieren. Auf der Aufwandsseite sei dementsprechend ein Teil der ursprünglich für das Jahr 2021 geplanten Aufwendungen/Investitionsausgaben verschoben worden. In der Bedarfsanmeldung werde dieser Umstand in vergleichsweise geringeren Ertragsansätzen, Aufwendungen und Inves- titionen im Jahr 2021 bzw. höheren Ansätzen in den Jahren 2022 bis 2024 sichtbar. Für die Gesamtperiode 2021 bis 2024 setze man aber weiterhin ganz wesentlich auf die Feststellun- gen des 22. Berichts. Die Beitragsertragsplanung sei aufgrund des zum Zeitpunkt der Anmeldung ungewissen Aus- gangs des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht und der noch unklaren Auswirkun- gen der Corona-Pandemie mit großen Unsicherheiten behaftet. Das Volumen der von der AG Beitragsertragsplanung im Ergebnis bestätigten KEF-Feststellung aus dem 22. Bericht habe man daher abweichend auf die Jahresscheiben 2021 bis 2024 verteilt. Für 2021 gehe man von einem Zufluss des Rundfunkbeitrags von monatlich nur 17,50 € aus, was zu niedrigeren Erträgen in Höhe von 15,9 Mio. € führe. Für 2022 unterstelle man den Beitragsanteil, der sich aus dem mo- natlichen Beitrag von 18,36 € ergebe und weise zusätzlich einen „Nachholeffekt“ für die bisher nicht zugeflossene Beitragsanpassung aus. Für die Jahre 2023 und 2024 würden schließlich Daten der AG Beitragsertragsplanung auf Basis von monatlich 18,36 € zugrunde gelegt. Die im Rahmen der Aufwandsplanung angemeldeten Steigerungsraten orientierten sich im Wesentlichen an den Feststellungen der Kommission zum 22. Bericht. Für den Personalauf- wand gehe man von einer im Vergleich zum 22. Bericht unveränderten Mitarbeiterkapazitäts- entwicklung aus. Die durchschnittliche Gesamtpersonalkostensteigerungsrate betrage 2,67 % p.a. Darin enthalten seien Tarifsteigerungen von durchschnittlich 2,5 %. Da man die laufen- den Tarifverträge wegen der ausgebliebenen Beitragsanpassung mittels eines Sonderkündi- Tz. 25 Tz. 26 


































































































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