Page 45 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 2 Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten   Tz. 27 gungsrechts zum 1. April 2021 gekündigt habe, würden die dort vereinbarten Gehalts- und Honorarsteigerungen nicht in 2021 wirksam. Die entstehenden Minderaufwendungen seien durch höhere Ansätze in den Folgejahren ausgeglichen worden. Beim Aufwand für die Alters- versorgung seien zunächst aktuelle versicherungsmathematische Prognoserechnungen zu- grunde gelegt worden. Darüber hinaus beantrage man zusätzliche Mittel für eine mögliche – von 2023 auf 2021 – vorgezogene Garantiezinsabsenkung auf 2,25 % bei der bbp. Für den Programmaufwand werde – analog der Feststellung im 22. Bericht – eine durch- schnittliche Steigerungsrate von 2,49 % p.a. unterstellt. Da auch der Honorartarifvertrag gekündigt worden sei, plane man im Jahr 2021 im Saldo Minderaufwendungen ein, die durch höhere Ansätze in den Folgejahren (vor allem im Jahr 2022) ausgeglichen würden. Bei den Verbreitungskosten sei Ausgangspunkt genau das Volumen der Anmeldung zum 22. Bericht. Allerdings habe man eine Aktualisierung der einzelnen Jahresscheiben auf Basis der aktuellen Entwicklungen vorgenommen. Dies trage vor allem dem Umstand Rechnung, dass als Reaktion auf die zunächst ausgebliebene Beitragsanpassung der DAB+-Sendernetz- ausbau vorläufig angehalten worden sei. Im Übrigen sehe man in der derzeitigen medienpoli- tischen Diskussion leider keine Perspektive mehr, die UKW-Versorgung bereits kurz- bis mittel- fristig vollständig einstellen zu können. Deshalb werde Deutschlandradio bis auf Weiteres eine Grundversorgung in Ballungsräumen und durch besonders leistungsstarke UKW-Sender vorhalten müssen, um nicht einseitig an publizistischer Reichweite zu verlieren. Dies führe dazu, dass nicht mehr im bisher vorgesehenen Umfang UKW-Sender aufgegeben und die so eingesparten Mittel für den Ausbau der DAB+-Versorgung eingesetzt werden könnten. Dennoch setze man weiterhin auf einen zügigen Ausbau von DAB+, um eine flächendeckende Abdeckung zu erreichen. Mit dem nun vorgelegten Abschlussbericht sei das Entwicklungspro- jekt DAB+ zum Jahresende 2020 in den Bestand überführt worden. Veränderte Sachverhalte im Bereich der Programmverbreitung zeigten sich auch beim Mehrbedarf für Hosting und Streaming sowie bei Minderausgaben für die nur noch in bestimmten Bereichen relevante Satellitenausstrahlung und für die Kabelverbreitung. Der Sachaufwand folge der Preissteigerung auf Basis des aktuellen BIP-Deflators. In den Planungen sei berücksichtigt, dass nunmehr erst ab dem Jahr 2023 aufgrund des Wegfalls der Steuerprivilegierung ein Umsatzsteuerrisiko für bestimmte Kooperationen mit anderen Rund- funkanstalten bestehe. Die voraussichtlich auch nach Beherrschung der Corona-Pandemie eingesparten Reisekosten müssten jedoch für Sonderentwicklungen innerhalb der Fremd- leistungen, etwa bei den Energiepreisen, eingesetzt werden. Unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und den pandemiebedingten zeitlichen Verschiebungen ändere sich schließlich der Realisierungszeitraum für die Sanierung des Funkhauses in Köln nach gegenwärtigem Planungsstand auf die Jahre 2023 bis 2034. Die vom Deutschlandradio für 2021 bis 2024 angemeldeten finanzbedarfswirksamen Aufwen- dungen und Erträge im Vergleich zur Feststellung im 22. Bericht ergeben sich aus Tabelle 8. Das Deutschlandradio meldet gegenüber dem 22. Bericht einen Mehrbedarf aus der Verände- rung von Aufwendungen und Erträgen von insgesamt 11,5 Mio. € an. Tz. 27  43 


































































































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