Page 47 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 2 Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten   Tz. 29 Tz. 30 Tz. 31 4. Bedarfsanmeldung von ARTE ARTE Deutschland unterstreicht ebenfalls, dass die Anmeldung vor dem Hintergrund einer Gesamtsituation erfolge, die durch die Pandemie und die nicht umgesetzte Beitragserhöhung geprägt sei. Die ausbleibenden Beitragsmittel, verbunden mit spezifischen Belastungen aus den im 22. Bericht nicht mehr berücksichtigten Kosten für die Kabelverbreitung, führten dazu, dass ARTE Deutschland im zweiten Halbjahr 2021 nicht mehr in gleicher Weise pandemie- spezifisches Kulturprogramm beschaffen könne wie bisher. Mit der Anmeldung schreibe ARTE den Finanzbedarf für die bisherigen Leistungen fort und zeige gleichzeitig an, dass sich Aufgaben im non-linearen Bereich stellten, die zukünftig einer neuen Betrachtung und auch Finanzierung bedürften. Die Erträge aus dem Beitragsaufkommen generieren sich bei ARTE Deutschland aus den Finanzmittelabrufen bei den Gesellschaftern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ARD und ZDF wegen der ausstehenden Beitragsanpassung im Jahr 2021 auch nur den bisherigen Finanzie- rungsbetrag für ARTE Deutschland in § 9 Abs. 2 RFinStV zugrunde gelegt haben. Die ange- meldeten Finanzerträge seien aufgrund des niedrigen Zinsniveaus reduziert. Die Sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten u.a. den nicht geplanten Ausgleich der Abweichungen von Steuerbilanz und Handelsbilanz (Pensionen). Beim Personalaufwand habe ARTE Deutschland aufgrund der Bindung an den Tarifvertrag des SWR analog zu SWR bzw. ARD und ZDF ab 2021 eine Steigerung der Personalkosten von 2,5 % berücksichtigt. Es sei derzeit keine Veränderung der Planstellenanzahl vorgesehen. ARTE G.E.I.E. werde hingegen durch die weitere Integration freier Mitarbeiter bis 2028 Stammpersonal aufbauen. Dies solle durch Kompensation im Rahmen der jährlichen Budgetänderungen ohne zusätzliche Kosten erfolgen. Hinsichtlich des Personalaufwands ohne Altersversorgung werde der Wert des 22. Berichts leicht unterschritten, weil die Nachbesetzung von Stellen oftmals nicht so zeitnah wie erforderlich erfolgen könne. Außerdem wirke sich eine niedrigere Einstufung bei Neubesetzungen aus. Allein aufgrund des Zinsänderungseffekts der versiche- rungsmathematischen Berechnung ergäbe sich Mehraufwand bei der Altersversorgung, der aufgrund einer Unterschreitung dieser Position in der Periode 2017 bis 2020 nur teilweise finanzbedarfswirksam angemeldet werde. Daneben erfordere die Sicherstellung der Rückstel- lungsquote für die Altersversorgung erhöhte Einzahlungen in die Alterssicherung. Zum Programmaufwand weist ARTE Deutschland darauf hin, dass das Jahr 2020 infolge der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen grundsätzlich nicht als Basisjahr geeignet sei. Bei den Programmzulieferungen habe es zeitliche Verschiebungen und Mehrkosten gegeben, da Produktionen pandemiebedingt nicht wie geplant fertig gestellt worden seien. Daraufhin habe man die Lizenzankäufe intensiviert. Es sei vorgesehen, diese Mehrkosten mithilfe der in der Vorperiode aus nicht verauslagten Mitteln des sog. Produzentenzuschlags gebildeten Rückstellung auszugleichen. Darüber hinaus erfordere die Produktion digitaler Angebote zusätzliche Mittel. Die Marktentwicklung allgemein, aber auch die geforderte Europäisierung des Angebots würden zunehmend die Beschaffung von Online-only-Inhalten notwendig ma- chen, die zielgruppengenau und mit angepassten Rechteumfängen in das Angebot einfließen. Tz. 29  Tz. 30 Tz. 31 45 


































































































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