Page 48 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten Kapitel 2 | 23. Bericht   46 Tz. 32 Tz. 33 Selbst wenn man Mittel aus dem linearen in das non-lineare Angebot umschichte, entstünde ein zusätzlicher Finanzbedarf. Der französische Staat stelle ARTE France bereits seit längerer Zeit Mittel ausdrücklich zur digitalen Verbreitung seiner Inhalte zur Verfügung. Mehrbedarf erwarte man außerdem infolge der Vereinbarung neuer Vergütungsregeln mit den Urhebern und aufgrund von Änderungen des Urhebervertragsrechts. Beim Aufwand für die Programmverbreitung würden Kosten für die ab 2023/2024 geplante UHDTV-Verbreitung in Höhe der bisherigen Ansätze für die SD-Verbreitung berücksichtigt. Perspektivisch sei insofern jedoch mit Kosten mindestens in Höhe der Kosten für HD zu rech- nen. Die infolge eines Rechtsstreits mit Vergleichen für die Vergangenheit und Vereinbarun- gen für die Zukunft geschlossenen Kooperationsverträge mit den Kabelnetzbetreibern hätten im 22. Bericht noch nicht berücksichtigt werden können und führten zu Mehrbedarf. Bereits im Jahr 2020 seien hierfür Mittel aus den Programmzulieferungen umgeschichtet worden. Auch bei der Verbreitung auf IP-Netzen erhöhten gestiegene Kosten die Ansätze, sodass insgesamt ein im Vergleich zur Feststellung des 22. Berichts höherer Verbreitungsaufwand angemeldet werde. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigten sich hauptsächlich im Sachaufwand, etwa bei geringeren Reisekosten. Mehrkosten hätte die Umsetzung der Hygienemaßnahmen ver- ursacht. Der indexierbare Sachaufwand sei mit jährlich 1,75 % gesteigert worden. Der nicht indexierbare Sachaufwand sei durch veränderte Abgrenzungen gegenüber dem 22. Bericht zunächst niedriger. Erhöhungen folgten dann aber durch Umschichtungen aus dem Investi- tionsaufwand im IT-Bereich (Cloud statt eigener Server) und wegen Mehraufwand für den Beitragseinzug aufgrund von Zinsänderungseffekten. Am 9. Juni 2021 hat ARTE Deutschland höhere Kosten für die Kabelverbreitung nachgemel- det, die auf eine Verschiebung des Aufwands aus der Periode 2025 bis 2028 in die Jahre 2021 bis 2024 zurückzuführen seien, und seine Anmeldung entsprechend aktualisiert. Die von ARTE für 2021 bis 2024 angemeldeten finanzbedarfswirksamen Aufwendungen und Erträge im Vergleich zur Feststellung im 22. Bericht ergeben sich aus Tabelle 10. ARTE meldet gegenüber dem 22. Bericht einen zusätzlichen Fehlbetrag von 8,0 Mio. € an. Er ergibt sich aus der Veränderung von Aufwendungen und Erträgen von insgesamt 3,2 Mio. € und einer Ver- änderung der verfügbaren Mittel von 4,8 Mio. €. Der für 2021 bis 2024 angemeldete Zuschuss- bedarf von ARTE beläuft sich damit im Ergebnis auf 791,1 Mio. € (197,76 Mio. € p.a.) und ist den angemeldeten finanzbedarfswirksamen Aufwendungen von ARD und ZDF jeweils hälftig zugeordnet (s. Tab. 4 und 6). 


































































































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