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23. Bericht | Kapitel 8 Anrechenbare Eigenmittel und Kredite   Tz. 569 Tz. 570 Tz. 571 Tz. 572 Tz. 573 2. Kredite Die Kommission hält – wie bereits im 22. Bericht – einen von RB angezeigten Kredit über 2,5 Mio. € für eine Kapitalerhöhung bei der Radio Bremen Media GmbH für nicht mit den Vor- gaben des § 1 Abs. 3 RFinStV vereinbar und erkennt den in diesem Zusammenhang angemel- deten Finanzbedarf für Zinsen und Tilgungsleistungen von 1,016 Mio. € nicht an. Geplante Kreditaufnahmen von BR, NDR, RBB, SWR, WDR und ZDF in den Jahren 2022 bis 2024 betreffen Sanierungen, technische Ausstattungen oder Neubauten von Sender- und Bürogebäuden und sind insoweit mit den Vorgaben des § 1 Abs. 3 RFinStV grundsätzlich vereinbar. Kredite sollen nach § 1 Abs. 3 RFinStV nur zum Erwerb, zur Erweiterung und zur Verbesserung der Betriebsanlagen aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme muss betriebswirtschaftlich begründet sein. Die Verzinsung und Tilgung aus Mitteln der Betriebseinnahmen, insbesondere der Rundfunkbeiträge, muss auf Dauer gewährleistet sein. Die Anstalten sind verpflichtet, gegenüber der Kommission Kredite anzumelden. Für den 23. Bericht haben – wie bereits zum 22. Bericht – zwei Anstalten vier laufende Kredite an- gezeigt. Es handelt sich dabei um drei Kredite von RB über insgesamt 18,7 Mio. € und einen Kredit vom BR über 200 Mio. €. 2.1 ARD Bereits im 19. und 21. Bericht wurden zwei Kredite von RB von der Kommission überprüft. Sie waren mit den Vorgaben des § 1 Abs. 3 RFinStV vereinbar (vgl. 19. Bericht, Tzn. 407 ff.; 20. Bericht, Tz. 496 und 21. Bericht, Tz. 456). Die schon zum 22. Bericht angezeigte Kreditaufnahme über 2,5 Mio. € zur Kapitalerhöhung bei der Radio Bremen Media GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von RB, sah die Kommission als nicht mit dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vereinbar an. Sie erkennt den Finanzbedarf um in diesem Zusammenhang angemeldete Aufwendungen für Zinsen und Tilgungsleistungen von 1,016 Mio. € nicht an (vgl. auch 22. Bericht, Tzn. 553 f.). Eine geplante Kreditaufnahme des BR über 200 Mio. € zur Finanzierung der Großinvestition trimedialer/crossmedialer Veränderungsprozess bewertete die Kommission bereits im 21. Be- richt (vgl. 21. Bericht, Tzn. 457 ff.). Zu diesem Zeitpunkt erkannte die Kommission einen Kre- ditbedarf von 160 Mio. € an (21. Bericht, Tz. 458). Mit den Finanzbedarfsanmeldungen zum vorliegenden Bericht begründet der BR die Kredit- aufnahme in der ursprünglichen Größenordnung von 200 Mio. €. Den Finanzbedarf für seine Großinvestition beziffert er für den Zeitraum 2017 bis 2020 mit 127,9 Mio. € und für 2021 bis 2024 mit 72,1 Mio. € (vgl. Tz. 345 in Kap. 5.5). Tz. 569 Tz. 570 Tz. 571 Tz. 572 Tz. 573    297 


































































































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