Page 205 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 7. Finanzbedarf von ARTE | Bestandsbedarf   Tz. 365 Tz. 366 Bei ARTE stellt die Kommission zum 31. Dezember 2020 anrechenbare Eigenmittel von 1,6 Mio. € fest. Die Erörterung der Anmeldung von Eigenmitteln erfolgt für alle Rundfunk- anstalten zusammengefasst in Kapitel 8.1. Dies betrifft auch Auswirkungen auf die Eigenmittel von ARD und ZDF, die sich aus der Verbindung von ARTE zu ARD und ZDF ergeben. Somit kann an dieser Stelle auf die Ausführungen in den Textziffern 562 bis 568 verwiesen werden. Der von ARTE angemeldeten Übertragung von Defiziten aus der Vorperiode in Höhe von 3,1 Mio. € stimmt die Kommission nicht zu. Tz. 365 Tab. 107 Festgestellte finanzbedarfswirksame Aufwendungen und Erträge von ARTE sowie Zuschussbedarf 2021 bis 2024 (in Mio. €) Vergleich der Fortschreibung zum 23. Bericht mit der Feststellung des 22. Berichts Aufwendungen/Ausgaben Programmaufwand 562,0 Programmverbreitung 11,2 Personal ohne Altersversorgung 112,6 Altersversorgung 4,2 Indexierbarer Sachaufwand 21,8 Nicht indexierbarer Sachaufwand 24,0 Investitionen 4,2 ARTE G.E.I.E. 46,7 Sonstige/Vorsteuer 3,6 Erträge ohne Zuschuss ARD/ZDF Finanzerträge 0,5 555,7 15,4 112,4 4,2 22,0 24,9 3,7 51,9 3,0 0,5 7,5 1,6 0,0                                Feststellung 22. Bericht1 Fortschreibung 23. Bericht Mehr (+) Minder (-)     -6,3  4,2  -0,2  0,0  0,2  0,9  -0,5  5,2  -0,6     Summe 790,3 793,2 3,0       0,0  2,5     Summe     Mehrbedarf (+) Minderbedarf (-) insgesamt aus Veränderung von Aufwand und Erträgen 5,5 8,0 2,5     5,5       1,0  -1,1     Summe 1,7 1,6 -0,1         Verbleiben durch Zuschuss zu decken 783,1 783,6 0,6             Sonstige betriebliche Erträge Verfügbare Mittel Anrechenbare Eigenmittel Überschuss 2017-2020 5,0 0,6 1,1      1 Zum 22. Bericht abweichende Beträge beruhen auf veränderten Abgrenzungen bei den Sonstigen betrieblichen Erträgen, dem indexierbaren Sachaufwand sowie dem nicht indexierbaren Sachaufwand (s. Erläuterungen in Anl. 2 des Anhangs) und auf Rundungsdifferenzen bei der Summenbildung. Der in Tabelle 107 ausgewiesene Betrag von 51,9 Mio. € für ARTE G.E.I.E. bezieht sich vor allem auf den dortigen Sachaufwand. Dort enthalten ist auch der anteilige Aufwand für die Verbreitung auf IP-Netzen in Höhe von 4,0 Mio. €. Darüber hinaus sind Zuschüsse an Tz. 366 203 


































































































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