Page 204 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 204

Bestandsbedarf | 7. Finanzbedarf von ARTE Kapitel 5 | 23. Bericht  Tz. 359 Tz. 360 Die Rundfunkanstalten machen in ihren Mittelfristigen Finanzplanungen auf unterschied- lichste Art und Weise für Positionen, die sie z.B. als „Verfügungsmittel“, „Projektmittel“ oder „Dispositionsfonds“ bezeichnen, einen Finanzbedarf geltend. Diese Positionen untersucht die Kommission unter dem Sammelbegriff „allgemeine Verstärkungsmittel“. Danach können – wie bereits im 22. Bericht (vgl. dort Tz. 376) – Verstärkungsmittel aus dem „Projektmitteltopf der Verwaltungsdirektion“ des WDR von 2.723.900 € für die Jahre 2021 bis 2024 nicht anerkannt werden. 7. Finanzbedarf von ARTE Die Kommission bestätigt die Feststellung des 22. Berichts für den deutschen Finanzierungs- anteil für ARTE in Höhe von 783,1 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2024. Die Feststellung liegt damit um 8,0 Mio. € unter der Anmeldung von ARTE zum 23. Bericht mit 791,1 Mio. €. Der hier dargestellte Aufwand umfasst auch den deutschen Anteil an ARTE G.E.I.E. ARTE ist ein 1992 als europäischer Kultursender gegründetes werbefreies deutsch-französisches Gemeinschaftsprogramm. Als Gesellschafter von ARTE Deutschland finanzieren ARD und ZDF jeweils zur Hälfte den Haushalt von ARTE Deutschland. Der französische Partner ARTE France wird aus der französischen Rundfunkabgabe finanziert. ARTE Deutschland und ARTE France finanzieren paritätisch die Zentrale ARTE G.E.I.E. (Groupement Européen d’Intérêt Économique) mit Sitz in Straßburg. Der durchschnittliche Marktanteil in Deutschland lag 2020 bei 1,2 %. Nach § 1 Abs. 2 RFinStV stellen die Bedarfsanmeldungen von ARD und ZDF den Finanz- bedarf für den deutschen Anteil an der Finanzierung des Europäischen Fernsehkulturkanals ARTE gesondert dar. In diesem Zusammenhang gibt ARTE Deutschland regelmäßig eine eigene Bedarfsanmeldung ab. Der Finanzbedarf von ARTE wird je zur Hälfte bereits dem angemeldeten Finanzbedarf von ARD und ZDF zugeordnet. Der hier dargestellte Aufwand umfasst auch den deutschen Anteil an ARTE G.E.I.E. ARTE hat zum 23. Bericht einen Finanzbedarf von 791,1 Mio. € angemeldet. Das sind 8,0 Mio. € mehr gegenüber der Feststellung zum 22. Bericht. Tabelle 107 zeigt das Ergebnis der Überprüfung durch die Kommission für die einzelnen Aufwands- und Ertragsarten im Ver- gleich zu den Feststellungen des 22. Berichts. In der Summe ergibt diese Fortschreibung einen Zuschussbedarf von 783,6 Mio. €, der nahezu identisch ist mit der Feststellung des 22. Berichts von 783,1 Mio. €. Die Kommission bestätigt daher die Feststellung des 22. Berichts und kürzt die Anmeldung von ARTE um 8,0 Mio. €. Die Feststellungen der Kommission zu den einzelnen Aufwandsarten sind nachfolgend im Einzelnen erläutert (s. sogleich Abschnitt 7.1 bis 7.5). Soweit dies nicht der Fall ist, bestätigt die Kommission im Wesentlichen die Anmeldung von ARTE.    202 Tz. 361 Tz. 362 Tz. 363 Tz. 364 


































































































   202   203   204   205   206