Page 203 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 6. Verstärkungsmittel | Bestandsbedarf   Tz. 357 Tz. 358 Innerhalb der ARD ergibt sich bei vergleichbaren Vorhaben (ohne Kantinenerweiterung BR) ein durchschnittlicher Vergleichswert von 3.820 € Gesamtbaukosten je Quadratmeter Brutto-Grundfläche (vgl. Tab. 106). Der Vergleichswert beim ZDF liegt mit 3.360 €/qm auf ähnlichem Niveau. Das WDR-Filmhaus liegt mit 7.987 € Gesamtbaukosten je Quadratmeter Brutto-Grundfläche ca. 109 % über diesem Vergleichswert. Betrachtet man die Gesamt- baukosten zur tatsächlichen Nutzungsfläche, verschlechtert sich bei diesem Vergleich das Verhältnis noch einmal erheblich. Mit 16.283 € je Quadratmeter Nutzungsfläche liegt das WDR-Filmhaus um ca. 157 % über dem Vergleichswert von 6.342 € je Quadratmeter Nutzungs- fläche (vgl. Tab. 106). Die Kommission stellt fest, dass die Sanierung des WDR-Filmhauses erheblich über den Kosten vergleichbarer Neubauvorhaben liegt. Tz. 357 Tab. 106 Vergleich der Gesamtbaukosten je Brutto-Grundfläche und Nutzungsfläche   BR  NDR  RBB  SWR  Durchschnitt   Bezeichnung der Maßnahme Gesamtbaukosten (KG 200-700) je qm Brutto-Grundfläche (BGF) Gesamtbaukosten (KG 200-700) je qm Nutzungsfläche (NUF) Aktualitäten- zentrum und Wellenhaus 2.918 €/qm 6.480 €/qm Haus 24 Redaktions- gebäude 4.470 €/qm 6.159 €/qm Digitales Medienhaus 3.676 €/qm 4.857 €/qm Neubau Medien- zentrum Baden-Baden 4.215 €/qm 7.873 €/qm 3.820 €/qm 6.342 €/qm    Darüber hinaus hat die Kommission Zweifel an der Angemessenheit der Kosten für die Kantinenerweiterung des BR. So waren für den Umbau der Kantine am Standort Freimann ursprünglich zum 22. Bericht 3,9 Mio. € angemeldet. Aufgrund des altersbedingten Zustands der Bestandskantine sind nach Angaben des BR tiefe Eingriffe in den Baubestand erforderlich, die einer Entkernung des Bestands gleichkommen. Schadstoffsanierung, energetische und brandschutztechnische Sanierung sowie Sanierung der technischen Gebäudeausstattung seien wesentliche Bestandteile der Umbauarbeiten. Der Umfang dieser Maßnahmen sei zu Projekt- beginn noch nicht absehbar gewesen. Die Kommission sieht hier erhebliche Voruntersuchungs- und Planungsmängel. Die Kommission erkennt die höheren Kosten für die Sanierung nicht an (vgl. Tzn. 307, 309). 6. Verstärkungsmittel Einen als „allgemeine Verstärkungsmittel“ geltend gemachten Finanzbedarf der ARD- Anstalten in Höhe von 2,7 Mio. € erkennt die Kommission nicht an. ZDF, Deutschlandradio und ARTE weisen in ihren Haushalts- und Wirtschaftsplänen keine allgemeinen Verstärkungsmittel aus. Tz. 358   201 


































































































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