Page 206 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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    Zuschussbedarf 723,4 783,1 Mehr (+) Minder (-)  59,7      8,3  2,0  Bestandsbedarf | 7. Finanzbedarf von ARTE Kapitel 5 | 23. Bericht  Tz. 367 ARTE G.E.I.E. auch im Personalaufwand ohne Altersversorgung mit 95,5 Mio. € und im Programmaufwand mit 135,0 Mio. €. enthalten. Der Gesamtzuschuss an ARTE G.E.I.E. beläuft sich damit auf rund 282,4 Mio. €. Der für 2021 bis 2024 festgestellte jährliche Zuschussbedarf von ARTE beträgt somit 195,77 Mio. € und entspricht dem im 22. Bericht festgestellten Betrag. Gegenüber dem für 2017 bis 2020 in § 9 Abs. 2 RFinStV festgelegten jährlichen Finanzierungsbetrag von 180,84 Mio. € ist dies eine Steigerung von 14,93 Mio. € oder 8,3 % (2,0 % p.a.). Bezogen auf die jeweiligen Vierjahreszeiträume beläuft sich der Anstieg auf 59,7 Mio. €, und zwar von 723,4 Mio. € für 2017 bis 2020 auf festgestellte 783,1 Mio. € für 2021 bis 2024 (s. Tab. 108). Tab. 108 in % in % p.a. Zuschussbedarf ARTE (in Mio. €) Vergleich der Feststellung zum 23. Bericht für 2021 bis 2024 mit dem Finanzierungsbetrag für 2017 bis 2020 Finanzierungsbetrag 2017-2020 Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ergeben sich auch Auswirkungen auf den Zuschuss an ARTE. ARD und ZDF haben als Gesellschafter im Rahmen der laufenden Zuschüsse die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die bedarfsgerechte Finanzierung von ARTE zu gewährleisten. Über etwaige Kompensationen für Einnahmeausfälle aus der verzögerten Beitragsanpassung wird die Kommission im 24. Bericht entscheiden.   Feststellung 2021-2024      204 Tz. 368 


































































































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