Page 135 - KEF-23-Bericht-Flipbook
P. 135

23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 201 Tz. 202 Tz. 203 Tz. 204 Der Rückgang des Bruttoaufwands ergibt sich als Saldo verschiedener Zuwächse und Rück- gänge, die von der Kommission nachvollzogen werden können. Sie erkennt den angemeldeten Nettoaufwand von 44,3 Mio. € für 2021 bis 2024 daher an. Tab. 52 Brutto- und Nettoaufwand des Deutschlandradios für die Altersversorgung 2021 bis 2024 (in Mio. €) Vergleich der Anmeldung zum 23. Bericht mit der Feststellung des 22. Berichts Tz. 201   Mehr- (+) Minder- (-) Aufwand/Erträge  -1,8  0,2  -2,0   Bruttoaufwand Erträge Nettoaufwand 3.2.2 Deckungsstocklücke 23. Bericht angemeldet 69,3 25,0 44,3 22. Bericht festgestellt 71,1 24,8 46,3      Die Differenz zwischen den Pensionsrückstellungen und dem Bestand der Deckungsstöcke zur Abdeckung der Verpflichtungen aus den alten Tarifverträgen TVA/VO wird als Deckungsstock- lücke bezeichnet. Diese Lücke ergibt sich insbesondere daraus, dass seit 2010 für die Bemessung der Pensionsrückstellungen das BilMoG anzuwenden ist. Der sich daraus ergebende zusätzliche Aufwand ist nicht liquiditätswirksam und wird von den Rundfunkanstalten – in Abstimmung mit der Kommission – bisher nicht angemeldet. Eine ausführliche Darstellung der Vorgehens- weise zum BilMoG ist dem 22. Bericht in den Textziffern 192 ff. zu entnehmen. An Bedeutung gewinnt mit jedem Bericht der Kommission der Aufwand aus der Zinsänderung. Zum Zeitpunkt der Umstellung auf das BilMoG 2010 betrug der BilMoG-relevante Zinssatz 5,25 %. Dieser wird seitdem unverändert für das KEF-Verfahren und die Bemessung der Zufüh- rung zu den Deckungsstöcken zugrunde gelegt. Demgegenüber beträgt der für die Bildung der Pensionsrückstellungen maßgebliche von der Bundesbank zum Stichtag 31. Dezember 2020 veröffentlichte Abzinsungssatz 2,30 %. Beim 22. Bericht waren es noch 3,21 %. Diese Entwicklung mit immer weiter sinkenden Zinsen führt dazu, dass die Pensionsrückstel- lungen für die alten Tarifverträge TVA/VO sehr stark ansteigen, ohne dass die Deckungsstöcke entsprechend aufgefüllt werden. Im 22. Bericht (Tz. 198) waren die Deckungsstocklücken auf einen Betrag von rund 2,9 Mrd. € beziffert worden. Davon entfielen auf die ARD 2.320,0 Mio. €, auf das ZDF 526,4 Mio. € sowie auf das Deutschlandradio 58,2 Mio. €. Diese Beträge erhöhen sich durch die Einbeziehung der Zinseffekte aus den Jahren 2019 und 2020 um insgesamt 1.079,0 Mio. €. Die entsprechend fort- geschriebene Deckungsstocklücke beträgt damit 3.982,6 Mio. €. Tz. 202 Tz. 203  Tz. 204 133 


































































































   133   134   135   136   137