Page 133 - KEF-23-Bericht-Flipbook
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23. Bericht | Kapitel 5 3. Personalaufwand | Bestandsbedarf   Tz. 193 Tz. 194 Tz. 195 Tz. 196 Die Kommission sperrt im Übrigen bei den Anstalten insgesamt 45,9 Mio. € für Zahlungen an die Pensionskassen, davon 30,0 Mio. € bei der ARD und 15,9 Mio. € beim ZDF. Diese Mittel sollen freigegeben werden, wenn ein schlüssiges, von allen Anstalten mitgetragenes Konzept zum Umgang mit den Pensionskassen vorliegt (s. dazu Abschnitt 3.2.3, Tz. 216). 3.2.1.1 ARD Die ARD meldet für 2021 bis 2024 einen Nettoaufwand für die Altersversorgung von 2.150,2 Mio. € an. Im Vergleich zur Feststellung der Kommission im 22. Bericht ist das ein Anstieg um 131,2 Mio. €. Davon entfallen 101,2 Mio. € auf einen Rückgang der Erträge und 30 Mio. € auf einen höheren angemeldeten Bruttoaufwand. Tab. 50 Brutto- und Nettoaufwand der ARD für die Altersversorgung 2021 bis 2024 (in Mio. €) Vergleich der Anmeldung zum 23. Bericht mit der Feststellung des 22. Berichts Tz. 193 Tz. 194   Mehr- (+) Minder- (-) Aufwand/Erträge  30,0  -101,2  131,2   Bruttoaufwand Erträge Nettoaufwand 23. Bericht angemeldet 2.448,2 298,0 2.150,2 22. Bericht festgestellt 2.418,2 399,2 2.019,0       Der Rückgang der Erträge ist nahezu ausschließlich auf einen Rückgang der Zinserträge aus den Deckungsstöcken zurückzuführen. Der Anstieg des Bruttoaufwands von 30,0 Mio. € ergibt sich als Saldo aus verschiedenen Effekten: ƒ einer Entlastung bei den Rückstellungen für die Altversorgung TVA/VO um 93,4 Mio. € aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten. ƒ einer Entlastung von 10,7 Mio. € in der Summe weiterer Positionen, insbesondere durch geringere Renten- und Beihilfezahlungen. ƒ einem Anstieg der Beiträge an die bbp für die Rückdeckungsversicherung insbesondere für den neueren Tarifvertrag VTV um insgesamt 134,1 Mio. €. Dieser wird insbesondere begründet mit der Notwendigkeit einer weiteren Absenkung bzw. dem Vorziehen einer geplanten Absenkung des Rechnungszinses. Die angemeldete Höhe des Bruttoaufwands ist vor dem Hintergrund der von der ARD dar- gestellten Maßnahmen und Begründungen insbesondere zum abgesenkten Rechnungszins nachvollziehbar und grundsätzlich plausibel. Die verringerten Zinserträge sind Ausfluss der bekannten Situation an den Kapitalmärkten. Die Kommission erkennt den angemeldeten Bedarf daher an. Das gilt auch für die angemeldeten Mehraufwendungen für die Beiträge an die bbp. Hier ist jedoch aus Sicht der Kommission weiter zu klären, ob der Anstieg der Beiträge durch ein gemeinsames Konzept der Anstalten begrenzt werden kann (s. dazu im Einzelnen Tz. 195 Tz. 196 131 


































































































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