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22. Bericht | Kapitel 5 1. Programmaufwand | Bestandsbedarf
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Sonder- oder Einmaleffekte fortgeschrieben werden. Zu diesem Zweck wird u.a. eine Trend- betrachtung für die ungeraden Jahre vorgenommen (vgl. 18. Bericht, Tz. 96). Soweit der durch die Fortschreibung ermittelte Bedarf unter den Anmeldungen der Anstalten liegt, wird der angemeldete Bedarf gekürzt. Liegt der ermittelte Bedarf über der Anmeldung, wird die An- meldung anerkannt. Soweit die nachträglich ermittelten tatsächlichen Raten von der Progno- se abweichen, wird die Fortschreibungsrate korrigiert.
Die jährlichen Fortschreibungsraten für 2017 bis 2020 sind im Vergleich zu den Raten aus dem 21. Bericht nahezu unverändert. Für 2021 bis 2024 betragen die Fortschreibungsraten bei ARD und ZDF sowie beim Deutschlandradio 2,49 % und bei ARTE 2,19 %. So weit wie möglich werden Ist-Werte berücksichtigt und die Fortschreibungsraten entsprechend angepasst. Der Prognoseanteil des BIP­De ators liegt derzeit bei 2,0 %.
Tab. 17 Jährliche Fortschreibungsraten für den Programmaufwand (in %)
ARD ZDF DRadio ARTE
21. Bericht, 2017 bis 2020 2,00 2,00 2,19 1,64
Grundlage für die Prüfung durch die Kommission sind die Anmeldungen der Anstalten (vgl. Tab. 18). Für 2021 bis 2024 melden sie insgesamt einen Programmaufwand von 17.454,6 Mio. € an. Gegenüber 2017 bis 2020 ist das ein Zuwachs von 1.252,8 Mio. €. Das entspricht einem Anstieg von 7,7 %, bzw. 1,9 % jährlich.
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22. Bericht, 2021 bis 2024
2,49
2,49
2,49
2,19
Tab. 18
2017-2020
2021-2024
Programmaufwand (in Mio. €) Anmeldungen der Anstalten zum 22. Bericht
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ARD
10.165,7
10.932,3
ZDF DRadio
5.275,8 235,0
5.698,4 262,0
ARTE
525,2
562,0
Veränd.
Anstalten gesamt
16.201,8
17.454,6
ø 2021­2024 p.a.
2.733,1
1.424,6
65,5
140,5
4.363,6
766,6
422,5
26,9
36,7
1.252,8
Veränd. in %
7,5
8,0
11,4
7,0
7,7
Veränd. in % p.a.
1,8
1,9
2,7
1,7
1,9
Die Kommission kann nicht verhindern, dass Mittel aus dem Programmaufwand in andere Aufwandsarten umgeschichtet werden. Sie betrachtet dieses Vorgehen kritisch, insbeson- dere wenn aus  exiblen Aufwandsarten umgeschichtet wird. Aus den Anmeldungen zum
22. Bericht geht hervor, dass Umschichtungen in andere Aufwandsarten, insbesondere in den Personalaufwand und explizit bei der ARD auch in den Aufwand für die Programmverbrei- tung, geplant sind. Bei bereits anerkannten Umschichtungen aus dem 21. Bericht fallen die nun gemeldeten Aufwendungen zum Teil geringer aus als noch im 21. Bericht geplant. Diese Umschichtungen werden im 22. Bericht mit neuen Beträgen wieder eingeplant.
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