Page 85 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 5 1. Programmaufwand | Bestandsbedarf
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Mit der Anmeldung zum 22. Bericht hat die ARD umfangreiche Umschichtungen in andere Aufwandsarten vorgenommen. Darunter sind Verbreitungskosten, die nicht zum Programm- aufwand gehören. Diese Umschichtungen summieren sich in 2021 bis 2024 auf 93,8 Mio. €. Sie beinhalten 15,7 Mio. € aus der Umwandlung von Honoraren in Vergütungen für Festan- stellungen und 78,0 Mio. € für Verbreitungskosten von GSEA. In Tabelle 21 sind zudem die laufenden Effekte der anerkannten Umschichtungen aus dem 21. Bericht für 2017 bis 2020 dargestellt, u.a. um Veränderungen zu dokumentieren.
Die Kommission hatte im 20. Bericht 75 % des angemeldeten zusätzlichen Aufwands für Produzenten und Urheber anerkannt. Die ARD hat nun für 2021 bis 2024 den zusätzlichen Aufwand in voller Höhe angemeldet (195,5 Mio. €). Die Kommission bleibt allerdings bei dem ursprünglich anerkannten Anteil in Höhe von 75 % (146,6 Mio. €) und erkennt die Erhöhung der Anmeldung um 48,9 Mio. € nicht an. In der Periode 2017 bis 2020 hat die ARD zunächst nur Teilbeträge des zusätzlichen Aufwands verausgabt, darunter auch im Basisjahr 2017. Sie versichert aber, die anerkannten Mittel im Laufe der Periode vollständig zu benötigen. Die Kommission hat daher eine Basiserhöhung um die in 2017 nicht verausgabten Mittel vorge- nommen.
Die ARD hat nach der Anmeldung in einer Stellungnahme umfangreiche Nachforderungen bezogen auf einzelne Anstalten erhoben und eine Korrektur der Basis beantragt. Sie begrün- dete dies u.a. mit anstaltsinternen Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen, die dazu geführt hätten, die Ausgaben in 2017 zu reduzieren. Die Prüfung der Basisrepräsentativität (vgl.
18. Bericht, Tz. 97) hat unter Berücksichtigung von Einsparungen und Umschichtungen in andere Aufwandsarten ergeben, dass das Basisjahr aus Sicht der Kommission nicht repräsen- tativ ist. Die Kommission erkennt damit einen Teil der beantragten Nachforderungen an und erhöht die Basis um 20 Mio. € auf 2.415,4 Mio. € (s. Tab. 20).
Die Kommission geht für die Fortschreibung des Programmaufwands vom korrigierten Basiswert in 2017 von 2.415,4 Mio. € aus. Unter Anwendung der Fortschreibungsraten aus Textziffer 74 und der Effekte durch die Umschichtungen stellt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Programmaufwand von 10.835,6 Mio. € fest. Dieser liegt um 96,7 Mio. € unter der Anmeldung (s. Tab. 20).
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