Page 82 - KEF 22. Bericht
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Bestandsbedarf | 1. Programmaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
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Bestandsbedarf
1. Programmaufwand
Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 einen Programmaufwand der Anstalten von ins gesamt 17.215,8 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 10.835,6 Mio. €, auf das ZDF
5.558,9 Mio. €, auf das Deutschlandradio 259,3 Mio. € und auf ARTE 562,0 Mio. €. Im Jahres durchschnitt sind dies bei der ARD 2.708,9 Mio. €, beim ZDF 1.389,7 Mio. €, beim Deutschland radio 64,8 Mio. € und bei ARTE 140,5 Mio. €.
Der festgestellte Programmaufwand liegt um 238,8 Mio. € unter den Anmeldungen der Anstalten. Von dieser Minderung entfallen 96,7 Mio. € auf die ARD, 139,5 Mio. € auf das ZDF und 2,6 Mio. € auf Deutschlandradio. Die Anmeldung von ARTE wird anerkannt. Die Anstal ten haben zum 22. Bericht für die Jahre 2021 bis 2024 158,3 Mio. € neue Umschichtungen aus dem Programmaufwand in andere Aufwandsarten angemeldet.
Das Programmvermögen wird nach den Plänen der Anstalten von 2017 bis 2024 erhöht wer den: von der ARD um 10,6 Mio. € und vom ZDF um 23,4 Mio. €.
Die Kommission erfasst als Programmaufwand insbesondere Kosten für Produktionen, die außerhalb der Anstalten entstehen. Dazu gehören:
Ankauf fertiger Produktionen von Dritten,
Erstellung von Koproduktionen und Auftragsproduktionen,
Erwerb von Sende und Übertragungsrechten, namentlich Sportrechten, Leistungsvergütungen für freie Mitarbeiter,
Vergütungen für Urheberrechts und Leistungsschutzberechtigte.
Kosten von Eigenproduktionen sind nur zum Teil im Programmaufwand enthalten. Sie werden daneben auch aus dem Personalaufwand und dem Sachaufwand nanziert.
Der Anteil des Programmaufwands am Gesamtaufwand für die Periode 2021 bis 2024 beträgt nach den Anmeldungen der Anstalten 44,3 % und nach den Feststellungen der Kommission 44,5 %.
Maßgeblich für die Feststellung des Finanzbedarfs im Programmaufwand ist die rundfunkspe- zi sche Teuerungsrate. Die Fortschreibungsrate setzt sich zusammen aus dem rundfunkspezi- schen Teuerungsanteil und dem BIPDe ator. Der rundfunkspezi sche Teuerungsanteil wird von der Kommission gemeinsam mit den Anstalten ermittelt. Der BIPDe ator wird aus dem aktuellen Finanzplan des Bundes übernommen.
Die Kommission prüft zudem bei jeder Anmeldung, ob die bisherige Fortschreibungsbasis sowie die Fortschreibung plausibel war. Die Prüfung des Basisjahrs 2017 schließt aus, dass
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