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22. Bericht | Kapitel 3 Budgetabgleich für 2017 bis 2020
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Bedarfsfeststellung ableiten und z.B. die Basis für die Fortschreibung einzelner Aufwandsar- ten verändern. Der Budgetabgleich zeigt auch, in welchen Bereichen die Anstalten Umschich- tungen und Einsparungen vorgenommen oder Mehraufwand getätigt haben. Während der Periode nicht verwendete Mittel sind für die nächste Periode einzusetzen und reduzieren den künftigen Bedarf, sofern keine Mindererträge vorliegen.
2. ARD
Tab. 7 Budgetabgleich Aufwand ARD 2017 bis 2020 (in Mio. €)
Feststellung 20. Bericht
Programmaufwand 10.578,8
Programmverbreitung 750,2
Personalaufwand (ohne AV) 7.101,7
Aufwand Altersversorgung 2.640,8
Sachaufwand 3.825,6
Investitionen 1.925,0
Anmeldung 22. Bericht
10.165,7
911,0
7.240,8
2.277,5
3.840,3
1.652,5
117,9
Entwicklungsbedarf
(inkl. Projektinvestitionen)
120,4
Mehr (+) Minder () Aufwand
-413,1
3,9 %
160,8
21,4 %
139,1
2,0 %
-363,3
13,8 %
14,7
0,4 %
-272,5
14,2 %
-2,5
2,1 %
Summe der Abweichungen 20./22. Bericht
736,8
Insgesamt ist der von der ARD im 22. Bericht im Budgetabgleich ausgewiesene Aufwand für 2017 bis 2020 um 736,8 Mio. € niedriger als im 20. Bericht anerkannt. Dabei sind für vier Auf- wandsarten weniger Mittel verwendet worden als von der Kommission anerkannt. Dies sind der Aufwand für die Altersversorgung (363,3 Mio. €), die Investitionen (272,5 Mio. €), der Programmaufwand (413,1 Mio. €) sowie der Entwicklungsbedarf (2,5 Mio. €).
Minderaufwand beim Programm resultiert aus Einsparungen (insbesondere beim Volumen für Auftragsproduktionen, die außerhalb der Rundfunkanstalten entstehen) und Umschichtun- gen. Der Minderaufwand in der Altersversorgung ergibt sich aus deutlich niedrigeren Ansät- zen bei den laufenden Pensionszahlungen und den Rückstellungen für die alten Tarifverträge TVA/VO. Die tatsächlich erforderlichen Rückstellungen (ohne BilMoGEffekte) elen niedriger aus als in den versicherungsmathematischen Gutachten zum 20. Bericht geschätzt worden war. Ein erheblicher Teil der Entlastungen war bereits im 21. Bericht berücksichtigt worden. Im Minderaufwand enthalten sind rund 120 Mio. € aus der Neuregelung der Altersversor- gung, die mit dem 22. Bericht erstmals einbezogen wird (ohne die Einmaleffekte in Höhe von 579,3 Mio. €, die dem BilMoG zugeordnet werden und daher nicht nanzbedarfswirksam sind). Der Minderaufwand bei den Investitionen ist zum großen Teil auf Minderausgaben bei den Instandhaltungen zurückzuführen, um in den kommenden Jahren in neue Gebäudestruk- turen und Technologien zu investieren sowie auf multimediale Arbeitsabläufe umstellen zu können.
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