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22. Bericht | Kapitel 3
Budgetabgleich für 2017 bis 2020
Tz. 23
3. ZDF
Tab. 9 Budgetabgleich Aufwand ZDF 2017 bis 2020 (in Mio. €)
Feststellung 20. Bericht
Programmaufwand 5.308,7
Programmverbreitung 279,1
Personalaufwand (ohne AV) 1.302,0
Aufwand Altersversorgung 520,8
Sachaufwand 955,1
Investitionen 512,5
Anmeldung 22. Bericht
5.275,8
300,5
1.304,9
574,9
977,4
469,5
Mehr (+) Minder () Aufwand
-32,9
21,4
2,9
0,6 %
7,7 %
0,2 %
54,1
10,4 %
22,3
2,3 %
-43,0
8,4 %
Summe der Abweichungen 20./22. Bericht
Insgesamt liegt der Aufwand des ZDF für die Periode 2017 bis 2020 um 24,8 Mio. € über dem anerkannten Aufwand im 20. Bericht. Der Anstieg ist auf Zuwächse für den Aufwand der Programmverbreitung (21,4 Mio. €), den Personalaufwand (2,9 Mio. €), die Altersversor- gung (54,1 Mio. €) und den Sachaufwand (22,3 Mio. €) zurückzuführen.
Der Mehraufwand für die Programmverbreitung ist auf die im 20. Bericht noch nicht enthal- tenen Kosten für den Kabelnetzbetrieb zurückzuführen.
Der für den 22. Bericht angemeldete Bruttoaufwand für die Altersversorgung liegt um
54,1 Mio. € über der Anmeldung zum 20. Bericht. Die Ursache liegt nahezu ausschließlich in höheren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen aufgrund versicherungsmathemati- scher Berechnungen, insbesondere der Schätzungen zur Zahl der Sterbefälle. Diese höheren Pensionsrückstellungen wurden bereits im 21. Bericht (dort Tz. 150) berücksichtigt. Aus der Neuregelung der Altersversorgung wurden Entlastungen wirksam von rund 20 Mio. €, die aber durch die o.g. Entwicklung der Pensionsrückstellungen überkompensiert wurden (ohne die Einmaleffekte von 143,7 Mio. €, die dem BilMoG zugeordnet werden und daher nicht nanzbedarfswirksam sind).
Der Aufwand für das Programm (32,9 Mio. €) sowie die Investitionen (43,0 Mio. €) fallen geringer aus als von der Kommission im 20. Bericht festgestellt.
Der Minderaufwand für Investitionen resultiert u.a. aus verschobenen Brandschutzmaßnah- men sowie Umschichtungen.
Tz. 23
24,8
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