Page 404 - KEF 22. Bericht
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Glossar
22. Bericht
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Landesmedienanstalt (LMA):
Durch Landesgesetz bzw. bilateralen Staatsvertrag errichtete unabhängige öffentlich-recht- liche Einrichtung mit der Aufgabe der Zulassung und Aufsicht des privaten Rundfunks sowie mit weiteren staatsvertraglichen und landesgesetzlichen Aufgaben.
Leistungs- und Gegenleistungsaustausch (LUGA):
Zwischen RB bzw. SR und anderen Landesrundfunkanstalten vereinbarte Sach- und Dienst- leistungen auf verschiedenen Gebieten (z.B. bestimmte Programmleistungen) mit dem Ziel der zusätzlichen Entlastung von RB und SR neben dem staatsvertraglichen Finanzausgleich; entsprach dem Wunsch der Länder von 1999; weitgehende Umwandlung in direkte Geldleis- tungen ab 2015, restliche Leistungen sind sog. verbleibender LUGA.
Leistungsvergütungen:
Honoraraufwand der Anstalten für freie Mitarbeiter.
Livestream:
Die zeitgleiche Verbreitung von linearen Inhalten über das Internet.
LUGA:
s. Leistungs- und Gegenleistungsaustausch.
Marktkonformität:
Marktkonformes Verhalten bedeutet, dass der Leistungsaustausch zwischen Rundfunkanstalt und Beteiligungsunternehmen zu Bedingungen abgewickelt wird, die auch voneinander un- abhängige fremde Dritte vereinbart hätten (Grundsatz des Fremdvergleichs). Gleiches gilt für Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligungsunternehmen der Rundfunkanstalten, vgl. auch § 16a RStV.
Mehrheitsbeteiligung:
Die Beteiligungsquote einer oder mehrerer Anstalten an einem Beteiligungsunternehmen beträgt mindestens 50 %.
Minderheitsbeteiligung:
Die Beteiligungsquote einer oder mehrerer Anstalten zusammen an einem Beteiligungsunter- nehmen beträgt unter 50 %.
Mitarbeiterkapazität:
Anzahl der Arbeitskräfte umgerechnet in Vollzeit-Arbeitskräfte; s. Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. englisch: full time equivalent (FTE).


































































































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