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Glossar
22. Bericht
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Gemeinschaftssendungen, einrichtungen und aufgaben (GSEA):
GSEA sind nicht rechtsfähige Einheiten bei einer federführenden Rundfunkanstalt oder recht- lich selbstständige Beteiligungen (GmbH und Stiftungen), die durch die zentrale Wahrneh- mung gemeinsamer Aufgaben zu Rationalisierungseffekten beitragen sollen, z.B. ARD-aktuell, ARD-Hauptstadtstudio, Institut für Rundfunktechnik GmbH. An mehreren GSEA sind neben allen ARD-Anstalten auch das ZDF und das Deutschlandradio beteiligt, z.B. am zentralen Beitragsservice. Die Finanzierung einer GSEA erfolgt überwiegend nach einem zwischen den Anstalten vereinbarten Schlüssel (z.B. mittels Beitragsschlüssel).
Gesamtsendeminuten:
Die Summe aller Sendeminuten aus Erstsendungen, Übernahmen und Wiederholungen.
Großinvestition:
Investitionsausgaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 25 Mio. €.
Grundsatztarifvertrag (GTV):
Der GTV bezieht sich auf den Versorgungstarifvertrag alt (TVA/VO), soweit er im Rahmen der Besitzstandsregelungen weiter gilt. Mit dem GTV wurden insbesondere Leistungserhöhungen der betrieblichen Altersversorgung in der Folge von Änderungen der gesetzlichen Renten- versicherung 2003 und 2004 weitgehend ausgeschlossen. Beim GTV handelt es sich um den Tarifvertrag der ARD (ohne HR, MDR, SR) und des Deutschlandradios vom 12. September 2005.
GSEA:
s. Gemeinschaftsendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA).
HDTV:
High De nition TeleVision, im Vergleich zu den nach herkömmlichen Verfahren übertragenen Bildern (SDTV – Standard De nition TeleVision), bestehen HDTVBilder aus wesentlich mehr Bildpunkten (SDTV: 720 * 575, HDTV: z.B. 1.280 * 720 oder 1.920 * 1.080).
Hoheitskosten:
Gebühren und Beiträge, die gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG + EMVG) für die Frequenznutzung und Überwachung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebs- mitteln (EMVB) zu entrichten sind.
IIVF:
Indexgestütztes Integriertes Prüf und Berechnungsverfahren; de niert die Ermittlung des Finanzbedarfs anhand der Feststellung und Fortschreibung des Bestands u.a. mit Hilfe von Indizes, der Feststellung des Entwicklungsbedarfs und des Nachweises von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.