Page 403 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht
Glossar
Investitionsausgaben:
Berücksichtigungsfähige Investitionen zuzüglich Instandhaltungsaufwand.
IP­Netze:
IP ist die Abkürzung für die Familie der Internet­Protokolle. Unter IP­Netzen werden Netze verstanden, über die der Zugriff auf das World Wide Web möglich ist.
IP­Verbreitungskosten:
Die Kosten der IP-Verbreitung umfassen die Fremdleistungen, also die sog. externen Verbrei- tungskosten. Die internen Verbreitungskosten werden nachrichtlich ausgewiesen.
Kappungsgrenze:
Obergrenze der Investitionen und des Instandhaltungsaufwands im Planungszeitraum, die ein nachhaltiges und angemessenes Investitionsverhalten sicherstellen soll.
Kommerzielle Tätigkeiten:
Betätigungen der Rundfunkanstalten, bei denen Leistungen auch für Dritte im Wettbewerb angeboten werden (Werbung und Sponsoring, Verwertung, Merchandising, Produktion für Dritte, Vermietung von Senderstandorten an Dritte u.a.). Diese Tätigkeiten sind unter Markt- bedingungen grundsätzlich durch rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften zu erbringen, vgl. §§ 16a ff. RStV.
Kompensationsbetrag (WDR­Gesetz):
Sofern die Möglichkeit der Anstalten zur Erzielung von Erträgen durch Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt wird, steht diesen i.d.R. ein Ausgleich in Höhe des Nettobetrags der daraus resultierenden  nanzbedarfswirksamen Ertrags­ und Aufwands­ effekte zu.
Kooperationen:
Organisatorisch verfestigte Kooperationen, die keine eigene Rechtsform haben und auch keine GSEA sind und von einigen oder von allen Anstalten getragen werden. Sie  nanzieren sich im Wesentlichen über Dienstleistungen, die sie entgeltlich für die Anstalten erbringen, so etwa das Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ). Sie beschäftigen eigenes Personal, das arbeitsrechtlich der Sitzanstalt zugeordnet ist.
Kostenerstattungen:
Ausgleichszahlungen an Dritte oder zwischen den Rundfunkanstalten für Kosten, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, oder für Ausgaben, die im Wesentlichen von einer Rundfunkanstalt erbracht, aber von mehreren Anstalten zu  nanzieren sind, wie z.B. Aus- landsstudios.
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