Page 406 - KEF 22. Bericht
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Glossar
22. Bericht
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Planstellen:
Im Stellenplan ausgewiesene Stellen; der Stellenplan ist verbindlicher Bestandteil des Haus- halts- oder Wirtschaftsplans der Anstalt und wird von den zuständigen Gremien beschlossen. Er stellt die Ermächtigung dar, Stellen in bestimmten Wertigkeiten und organisatorischen Zuordnungen zu besetzen, s. auch sonstige Stellen.
Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen:
Koordinationszentrale in München für das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste. Auch zuständig für die Koordination der ARD-Zulieferungen zu 3sat und ARTE.
Publisher:
Einzelne Ausspielwege für die Verbreitung von Telemedienangeboten.
RÄStV:
s. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Reinvestitionsquote:
Relation von berücksichtigungsfähigen Investitionen und Abschreibungen.
RFinStV:
s. Rundfunk nanzierungsstaatsvertrag.
RStV:
s. Rundfunkstaatsvertrag.
Rück üsse:
Mittel aus dem Anteil der Landesmedienanstalten am Rundfunkbeitrag, die aufgrund landes- gesetzlich festgelegter Vorabzuweisung oder aus Beitragsmitteln, die von den Landesmedien- anstalten nicht verbraucht werden, an die Landesrundfunkanstalten zurück ießen.
Rücklagen nach § 1 Abs. 4 RFinStV:
§ 1 Abs. 4 RFinStV fordert die Bildung einer Rücklage, wenn die Gesamterträge den Gesamt- aufwand um mehr als 10 % der jährlichen Beitragseinnahmen übersteigen. In Rücklagen eingestellte Überschüsse werden bei der Bedarfsermittlung mit einbezogen, vgl. § 3 Abs. 2 S. 3 RFinStV.
Rückstellungen:
Sind nach Handelsrecht Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Durch ihre Bildung sollen später zu leistende Ausgaben den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden.


































































































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