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22. Bericht
Glossar
Beteiligung:
Der Besitz von Anteilen an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, welches dem dauernden Geschäftsbetrieb der Rundfunkanstalt dient. Hierzu zählen auch Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen sowie GSEA in einer Rechtsform des privaten Rechts.
Beteiligungsbericht:
Bericht des Intendanten an das zuständige Aufsichtsgremium über die Beteiligungen einer Rundfunkanstalt und deren Kontrolle (s. § 16c Abs. 2 RStV).
Beteiligungserträge:
Erträge der Rundfunkanstalten – u.a. in Form von Gewinnausschüttungen – von ihren Beteili- gungsunternehmen.
BeteiligungsGSEA:
GSEA, die in der Rechtsform einer GmbH oder Stiftung geführt werden.
Beteiligungsportfolio:
Alle Beteiligungen einer oder mehrerer Rundfunkanstalten und des Deutschlandradios.
Beteiligungsunternehmen:
s. Beteiligung.
Betriebliche Altersversorgung:
Die Anstalten gewähren ihren Beschäftigten ergänzend zur gesetzlichen Rente Versorgungs- leistungen im Alter, bei Invalidität oder Tod. Versorgungstarifverträge regeln die Leistungen.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG):
Bundesgesetz, anwendbar ab 2010; soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahres- abschlusses verbessern. Die Neuregelung führt bei den Anstalten vor allem zu höheren Pensionsrückstellungen. Dieser Mehraufwand ergibt sich gemäß § 253 HGB als Summe von BilMoGUmstellungsaufwand und BilMoGZinseffekt.
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG):
Bundesgesetz zur Umsetzung der Vorgaben der EURichtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht; anwendbar grundsätzlich für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2015. Beinhaltet zahlrei- che Änderungen und Neuerungen handels- und bilanzrechtlicher Vorschriften. Eine wesentli- che Änderung mit Auswirkung für das KEFVerfahren betrifft die handelsrechtliche Neude ni- tion der Umsatzerlöse.
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