Page 396 - KEF 22. Bericht
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Glossar
22. Bericht
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Beihilferückstellung:
Die Anstalten gewähren aktiven und ehemaligen Beschäftigten unter bestimmten Voraus- setzungen Beihilfen im Krankheitsfall. Für die Verp ichtungen aus zukünftigen Beihilfe­ zahlungen müssen Rückstellungen gebildet werden. Derartige Beihilfeansprüche bestehen nur noch für Beschäftigte aus den alten Tarifverträgen.
Beitragsperiode:
Zeitraum von regelmäßig vier Jahren, für den aufgrund der Mittelfristigen Finanzplanung der Rundfunkanstalten und der Bedarfsprüfung durch die Kommission der Rundfunkbeitrag staatsvertraglich festgelegt ist.
Beitragsservice:
s. zentraler und dezentraler Beitragsservice.
Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA):
Hierbei handelt es sich um eine beitragsorientierte Leistungszusage bei ARD und Deutschland- radio, die kongruent rückgedeckt ist. Sie ist so konzipiert, dass in Abhängigkeit von Einkom- men und von der Vergütungsgruppe in jedem Jahr ein Versorgungsbeitrag als Prozentsatz
des individuellen Einkommens berechnet wird. Der Beitrag wird jährlich in einen Tarif der
bbp eingezahlt, der zusammen mit den anfallenden Überschüssen die Versorgungsleistungen bestimmt.
Bereitstellungskosten:
Interne und externe Kosten für die Bereitstellung von Telemedienangeboten. Hierin sind im Unterschied zu den rein externen IP­Verbreitungskosten auch interne Kosten für bspw. instal- lierte Technik (Web-Server, Datensicherungssysteme etc.), den laufenden Betriebsaufwand und Personalaufwand für die Systemadministration und Wartung, Providerzugänge, Digital Rights Management oder Hosting enthalten. Siehe auch den gemeinsamen Leitfaden von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Ermittlung der Telemedienkosten gem. 18. RÄStV vom 19. Juli 2016.
Berücksichtigungsfähige Investitionen:
Investitionsbedarf des jeweiligen Planungsjahrs (ohne die in gesondert angemeldeten Ent- wicklungsprojekten enthaltenen Investitionen) abzüglich der Ausgaben für Großinvestitionen und der Barwerte der Leasinginvestitionen, zuzüglich der Abschreibungen auf Großinvestitio- nen und des Aufwands für Leasingraten.
Besetzte Stellen:
Die Zahl der besetzten Stellen ist aus Sicht der Kommission das wesentliche Instrument zur Analyse der Personalentwicklung. Aus der Zahl der besetzten Planstellen und sonstigen Stellen ist zu entnehmen, welche Personalkapazitäten in den jeweiligen Anstalten tatsächlich vorhan- den sind. Die Zahl wird in der Regel in Vollzeitäquivalenten angegeben.


































































































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