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22. Bericht
Glossar
ARD­Hauptstadtstudio:
Von allen Landesrundfunkanstalten getragene Gemeinschaftseinrichtung (GSEA) in Berlin für die Berichterstattung in den Hörfunkwellen der ARD und im Ersten Deutschen Fernsehen über die Politik in der Hauptstadt.
ARD­Play­Out­Center:
Gemeinschaftseinrichtung (GSEA) der Landesrundfunkanstalten zur Koordinierung der digita- len Fernsehausstrahlung (DVB) sowie redaktionellen Betreuung, produktionstechnischen Er- stellung und sendetechnischen Abwicklung ihres gemeinsamen digitalen Programmbouquets ARD-Digital. Darüber hinaus werden im Play-Out-Center (POC) programmbegleitende Ange- bote wie etwa programm.ARD.de und der interaktive Programmführer ARD EPG (Electronic Programme Guide) erstellt.
ARD­Sternpunkt:
Zentrale technische Schalteinrichtung im angemieteten Dauerleitungsnetz der ARD und Über- gang in das internationale Dauerleitungsnetz der Union der Europäischen Rundfunkorganisa- tionen (UER bzw. EBU).
ARGE Rundfunk­Betriebstechnik (ARGE RBT):
Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten zur Durchführung von betriebstechnischen Aufgaben auf dem Gebiet der Fernseh-, Hörfunk- und Sendertechnik. Als Kompetenz- und Know-how-Zentrum unterstützt die ARGE RBT ihre Mitglieder bei der Vorbereitung, Ein- führung und Inbetriebnahme neuer technischer Geräte, Einrichtungen und Anlagen. An der ARGE RBT sind mit Ausnahme des NDR alle Landesrundfunkanstalten, das ZDF und seit 2016 auch das Deutschlandradio beteiligt.
Audiodeskription:
Gesprochene Bild- bzw. Sendungsbeschreibungen für Menschen mit Sehbehinderung.
bbp (Baden­Badener Pensionskasse):
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Baden-Baden. Mitglieder sind u.a. die Lan- desrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Die bbp ist der Rückdeckungsversi- cherer ihrer Mitglieder nach dem Versorgungstarifvertrag neu (VTV), dem Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) und dem Versorgungstarifvertrag 2015 (VTV2015); s. auch Pensions- kasse Rundfunk (PKR) und ZDF-Pensionskasse.
Befreiungsquote:
Anteil der befreiten und teilbefreiten Wohnungen an den angemeldeten Wohnungen, z.B. bei Empfängern von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung.
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