Page 326 - KEF 22. Bericht
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Gesamt
35.067,5
30.563,5
-39.388,2
Laufender ungedeckter Finanzbedarf
­2.975,9
­1.200,8
­144,1
­4.320,7
1.285,3
1.050,1
235,2 (258,9)
Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf
­1.868,6
­1.063,2
­103,5
­3.035,4
Gesamt
719,6
583,3
207,1
Summe Veränderungen durch die KEF
1.010,6
462,4
37,0
1.510,0
Festgestellter ungedeckter Finanzbedarf – Überschuss (+), Fehlbetrag (­)
­858,0
­600,8
­66,5
­1.525,4
Feststellung des Finanzbedarfs und Beitragsempfehlung Kapitel 11 | 22. Bericht
Tab. 203 Angemeldeter Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2021 bis 2024 und Feststellung der Kommission (in Mio. €)
Bedarfsanmeldungen der Anstalten
Angemeldete liquiditätswirksame Erträge davon: Erträge aus Rundfunkbeiträgen Angemeldeter Finanzbedarf1
Verfügbare Mittel laut Anmeldung2 (Überschuss der Beitragsperiode 2017­2020)
davon: Anrechenbare Eigenmittel3
davon: Sonderrücklage II Beitragsmehrerträge 2017-20205
Veränderungen des angemeldeten Finanzbedarfs durch die KEF
Anpassungen der Aufwendungen
Anpassungen der Erträge
Sonstige Anpassungen, insbesondere anrechenbare Eigenmittel
ARD ZDF
25.014,1 9.114,0
21.917,9 7.755,9
-27.990,0 -10.314,8
1.107,3 137,5
999,0 26,04
108,3 111,5 (135,2)
ARD ZDF
394,6 297,6
420,9 146,1
195,1 18,7
DRadio
939,3
889,7
-1.083,4
40,5
25,1
15,4
DRadio
27,4
16,3
-6,7
324
1 Inkl. Fehlbetrag ARTE Deutschland (64,9 Mio. €).
2 Die in der Beitragsperiode 2013 bis 2016 infolge der Umstellung vom Gebühren­ auf das Beitragsmodell gebildete
„Sonderrücklage Beitragsmehrerträge 2013­2016“ in Höhe von 1.525,9 Mio. € dient vollumfänglich der Deckung des
Finanzbedarfs in der laufenden Periode 2017 bis 2020 (s. 21. Bericht, Tz. 12 f.).
3 Werte per Ende 2020 und damit abweichend von dem zum Stichtag 31. Dezember 2018 festgestellten Betrag
von insgesamt 2.551,1 Mio. € in Kapitel 8.1. In den Jahren 2019 und 2020 werden demnach Eigenmittel in Höhe von
insgesamt 1.501,0 Mio. € verbraucht.
4 Das ZDF bringt aufgrund seiner in der Bilanz ausgewiesenen Gesamtergebnisrücklage bereits eigene Mittel in die
Finanzvorschau ein, weshalb der hier ausgewiesene Wert aufgrund der unterschiedlichen Erhebungssystematik nicht
mit dem der anderen Anstalten vergleichbar ist.
5 In der Beitragsperiode 2017 bis 2020 zu bildende Sonderrücklage aus den Mehrerträgen infolge der Nichtabsenkung
des Rundfunkbeitrags um monatlich 30 Cent (s. 21. Bericht, Tz. 13). Die ausgewiesenen Werte weichen von dem im 21. Bericht festgestellten Gesamtbetrag von 531,7 Mio. € ab, was v.a. auf die teilweise Verwendung der „Sonderrücklage II“ bereits in der laufenden Periode durch die ARD für Kabeleinspeiseentgelte zurückzuführen ist. Beim ZDF stellt der Wert von 111,5 Mio. € das Ergebnis bis 2020 sowie die Entnahmen aus den „Sonderrücklagen I und II“ als Saldo dar. Die „Sonderrücklage II“ allein beläuft sich hier auf 135,2 Mio. €.


































































































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