Page 328 - KEF 22. Bericht
P. 328

Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf (Tzn. 9, 17)
­64,9
Festgestellter ungedeckter Finanzbedarf
­59,7
Tz. 603
In der Anmeldung von ARTE Deutschland wird für die Periode 2021 bis 2024 ein ungedeckter Finanzbedarf von 64,9 Mio. € ausgewiesen. Nach Vorliegen der Ist­Werte 2018 hat ARTE seine Anmeldung aktualisiert und den angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf um 4,2 Mio. € auf 60,7 Mio. € reduziert. Unter Berücksichtigung der von der Kommission vorgenommenen Kor- rekturen ergibt sich zum 31. Dezember 2024 der folgende ungedeckte Finanzbedarf von ARTE Deutschland:
Tab. 206 Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf von ARTE 2021 bis 2024 und Feststellung der Kommission (in Mio. €)
Korrektur Anmeldung auf Basis Ist 2018 (Tz. 17) 4,2 Kürzung indexierbarer Sachaufwand (Tz. 302) 0,4 Veränderung anrechenbare Eigenmittel (Tz. 544) 0,6
Für das Ende der Beitragsperiode wird damit ein Fehlbetrag von ARTE Deutschland in Höhe von 59,7 Mio. € festgestellt. Dieser Fehlbetrag wird je zur Hälfte dem Finanzbedarf von ARD und ZDF zugeschlagen. Der Finanzierungsbetrag für ARTE Deutschland in der Beitragsperiode 2021 bis 2024 beträgt damit insgesamt 783,06 Mio. € bzw. 195,77 Mio. € p.a. (vgl. § 9 Abs. 2 RFinStV).
Die ausgesprochenen Zweckbindungen für Beitragsanteile (BilMoG-Deckungsstocklücke in der Altersversorgung und Entwicklungsprojekte) bleiben für 2021 bis 2024 bestehen.
Die Kommission hat die Neuregelung der Altersversorgung bei den Rundfunkanstalten mit Unterstützung eines externen Gutachters geprüft. Sie bewertet insbesondere die Begrenzung der laufenden Steigerungen bei den Rentenzahlungen und die Vereinbarung eines neuen Bei- tragstarifvertrags positiv und hat die mit dem 20. Bericht verhängten Sperren von insgesamt 100 Mio. € bei ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Ausnahme der Sperre beim HR in Höhe von 7,7 Mio. € aufgehoben (s. Tzn. 212 ff.).
Bei der ARD und beim Deutschlandradio sperrt die Kommission 32,8 Mio. € bzw. 1,4 Mio. € für Umsatzsteuern bis zur abschließenden rechtlichen Klärung der Sachverhalte (s. Tzn. 287, 300). Für das Projekt Filmhaus sperrt sie beim WDR einen Betrag von 69,1 Mio. € (s. Tz. 341).
Die Kommission stellt fest, dass durch die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und Deutschland- radio keine Rücklagen nach § 1 Abs. 4 RFinStV zu bilden waren. Die Gesamterträge überstei- gen die Gesamtaufwendungen nicht oder um weniger als 10 % der jährlichen Beitragseinnah- men (von 2016 bis 2017 mit Ist-Zahlen – Deutschlandradio bis 2018 – und 2018 bis 2024 mit Plan-Zahlen).
Bei einer Einzelbetrachtung der Anstalten überstiegen 2017 die Gesamterträge des SWR die Gesamtaufwendungen um 14,50 % der jährlichen Beitragseinnahmen. In der Gesamtbetrach- tung aller Landesrundfunkanstalten trug dies zu einer Überdeckung von insgesamt 4,88 % bei.
Feststellung des Finanzbedarfs und Beitragsempfehlung Kapitel 11 | 22. Bericht
326
Tz. 604
Tz. 605


































































































   326   327   328   329   330