Page 329 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 11 Feststellung des Finanzbedarfs und Beitragsempfehlung
Tz. 606
2. Festgestellte Aufwendungen und Erträge 2021 bis 2024
Im Einzelnen ergeben sich die für ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt für 2021 bis 2024 festgestellten  nanzbedarfswirksamen Aufwendungen und Erträge aus Tabelle 207.
Der festgestellte Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio entspricht einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 86 Cent. Aufgrund des in § 10 Abs. 1 RFinStV festge- legten Anteils der Landesmedienanstalten von 1,8989 % des Rundfunkbeitragsaufkommens entfällt auf diese ein Anteil von 2 Cent an der Beitragserhöhung. Insgesamt ergibt sich ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 €.
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