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22. Bericht | Kapitel 11 Feststellung des Finanzbedarfs und Beitragsempfehlung
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Der sich daraus ergebende Finanzbedarf wird gemindert um Erträge außerhalb des Beitrags- aufkommens und um anrechenbare Eigenmittel. Zusätzlich erfolgen Korrekturen früherer Planannahmen aufgrund von Soll-Ist-Vergleichen und Budgetabgleichen sowie aufgrund eventueller Bestandsanpassungen. Das hiernach ermittelte Zwischenergebnis führt zur Fest- stellung des aus Beiträgen zu deckenden Finanzbedarfs.
Der Abgleich mit den voraussichtlichen Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag ergibt den von der Kommission festzustellenden Fehlbetrag bzw. Überschuss und in der Folge die erforderliche Beitragsanpassung.
Nach § 3 Abs. 1 RFinStV hat die Kommission ihre Finanzbedarfsprüfung unter Berücksichti- gung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffent- lichen Hand durchzuführen. Dies stellt sie u.a. dadurch sicher, dass ihren Fortschreibungen beim Programm- und Sachaufwand im Wesentlichen der vom Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie prognostizierte De ator des Bruttoinlandsprodukts (BIPDe ator) zugrun- de gelegt wird. Die Fortschreibung des Personalaufwands orientiert sich an der Entwicklung im öffentlichen Dienst. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in Tz. 128 verwiesen.
Die Kommission hat die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten im Rahmen ihres Ver- fahrens nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft. Sie kommt zu einer Verringerung des für 2021 bis 2024 angemeldeten ungedeckten Finanzbedarfs von 3.035,4 Mio. € um 1.510,0 Mio. €. Davon entfallen 719,6 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, 583,3 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 207,1 Mio. € auf Korrekturen bei den anrechen baren Eigenmitteln. Diese Veränderungen werden in Tabelle 204 dargestellt und in den Kapi- teln 5 bis 10 des Berichts im Detail begründet.
Dabei ist hervorzuheben, dass die Verringerung des Finanzbedarfs durch Ertragszuschätzun- gen und Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln von insgesamt 790,4 Mio. € die nanziellen Handlungsmöglichkeiten der Anstalten nicht einschränkt. Diese Mittel stehen zur Verfügung und können von den Anstalten 2021 bis 2024 zur Finanzierung des Aufwands eingesetzt werden.
Nach Kürzung des angemeldeten Bedarfs von insgesamt 39,4 Mrd. € durch Aufwandsredu- zierungen um 719,6 Mio. € erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen Aufwand von insgesamt 38,7 Mrd. € an. Gegenüber dem jetzt angemeldeten Betrag für 2017 bis 2020 ist das ein Anstieg von rund 1,8 Mrd. € oder 4,8 % (1,2 % p.a.).
Der nach Prüfung der Bedarfsanmeldungen von der Kommission festgestellte Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Beitragsperiode 2021 bis 2024 ergibt sich aus nach- folgenden Tabellen.
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