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Feststellung des Finanzbedarfs und Beitragsempfehlung Kapitel 11 | 22. Bericht
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Tz. 597
Feststellung des Finanzbedarfs und Beitragsempfehlung
Die Kommission kommt nach Prüfung der Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutsch landradio zu einer Verringerung des für 2021 bis 2024 angemeldeten ungedeckten Finanzbe darfs von 3.035,4 Mio. € um 1.510,0 Mio. €. Davon entfallen 719,6 Mio. € auf Aufwandsredu zierungen, 583,3 Mio. € auf Ertragszuschätzungen und 207,1 Mio. € auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln.
Die Kommission erkennt für 2021 bis 2024 Gesamtaufwendungen von 38.668,6 Mio. € an und stellt Gesamterträge von 35.650,8 Mio. € fest. Bei der ARD betragen die Gesamtaufwendun gen 27.595,4 Mio. €, beim ZDF 10.017,2 Mio. € und beim Deutschlandradio 1.056,0 Mio. €. Die Gesamterträge belaufen sich bei der ARD auf 25.435,0 Mio. €, beim ZDF auf 9.260,1 Mio. € und beim Deutschlandradio auf 955,7 Mio. €.
Die anerkannten Gesamtaufwendungen für 2021 bis 2024 liegen um rund 1,8 Mrd. € über dem jetzt angemeldeten Betrag für 2017 bis 2020. Das ist ein Anstieg von 4,8 % (1,2 % p.a.).
Die Kommission stellt nach Abzug der verfügbaren Mittel von 1.492,4 Mio. € für 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1.525,4 Mio. € fest. Bei der ARD beträgt der Fehlbetrag 858,0 Mio. €, beim ZDF 600,8 Mio. € und beim Deutschlandradio 66,5 Mio. €. In den Beträgen von ARD und ZDF ist der Fehlbetrag von ARTE Deutschland in Höhe von
59,7 Mio. € je zur Hälfte berücksichtigt.
Die Kommission emp ehlt daher ab 1. Januar 2021 eine Erhöhung des monatlichen Rund funkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 €.
Von der Beitragserhöhung entfallen 47 Cent auf die ARD, 33 Cent auf das ZDF und 4 Cent auf das Deutschlandradio. 2 Cent der Erhöhung entfallen auf den Anteil der Landesmedienanstal ten. Die Finanzbedarfsfeststellung macht eine neue prozentuale Aufteilung der Anteile von ARD, ZDF und Deutschlandradio am Rundfunkbeitragsaufkommen erforderlich.
1. Feststellung des Finanzbedarfs 2021 bis 2024
Die Kommission hat gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Me- thode der Finanzbedarfsfeststellung entwickelt, das sog. Indexgestützte Integrierte Prüf- und Berechnungsverfahren (IIVF).
Auf der ersten Stufe wird der Finanzbedarf für Bestandsaufwendungen und Entwicklungs- projekte ermittelt. Zugleich erfolgt, sofern Potenziale der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit festgestellt werden, eine entsprechende Bedarfsminderung.