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22. Bericht | Kapitel 9 Wirtschaftlichkeitsbericht
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Für eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung ist es weiterhin unabdingbar, dass die Anstalten sich dem Bereich der Vergütungen verstärkt widmen. Das von der Kommission in Auftrag gegebene Gutachten zum Vergütungsniveau der Anstalten zeigt erhebliche Handlungsbe- darfe. So schwankt die Vergütung für ähnliche Aufgabenbereiche im Vergleich zwischen den Anstalten teils erheblich. Hinzu kommt, dass das Vergütungsniveau der Anstalten über dem des öffentlichen Sektors liegt. Die Kommission erwartet von den Anstalten, dass sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um zumindest den weiteren Anstieg zu verlangsamen.
4.2 Programm
Die Kommission erkennt die Programmhoheit der Anstalten ohne Einschränkung an. Dennoch prüft sie auch im Programm die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. So hat die Kommission bereits früher gemahnt, bei den zum Teil deutlich ansteigenden Rechtekosten im Sportbereich maßvoll zu agieren. Das ZDF hat bei den letzten Verhandlungen über die Sen- derechte an der Champions League kein Maximalangebot vorgelegt und in der Konsequenz auf die Übertragungsrechte verzichtet. Bei den Verhandlungen über die Übertragungsrechte der neuen UEFA Nations League waren die Anstalten dagegen bereit, starke Preissteigerun- gen gegenüber vormaligen Übertragungsrechten für Spiele der Fußballnationalmannschaft der Männer zu akzeptieren.
Die Kommission hat die Anstalten immer wieder aufgefordert, durch Kooperationen Einspar- möglichkeiten zu nutzen. Sie begrüßt die inzwischen begonnene Kooperation bei Sport-Groß- veranstaltungen. Aber auch in diesem Bereich ist die Kommission überzeugt, dass erheblich mehr möglich und sinnvoll ist. Ein Beispiel sind die Verhandlungen von ZDF und WDR über die gemeinsame Nutzung von Studiokapazitäten in Düsseldorf. Nach Aussage der Anstalten war diese Kooperationsabsicht zunächst an unterschiedlichen Preisvorstellungen gescheitert. Anfang des Jahres 2020 konnte jedoch noch eine Einigung erzielt werden, nach der das ZDF sein nicht ausgelastetes Studio aufgibt und frei gewordene Flächen des WDR anmietet.
Die Kommission erkennt an, dass neue Verbreitungswege und Nutzungsformen teilweise er- hebliche Kostensteigerungen mit sich bringen, u.a. für Telemedien und in der IP-Verbreitung. Die Kommission erwartet allerdings, dass die programmliche Leistung sowie die Wirtschaft- lichkeit und Sparsamkeit dieser neuen Angebote durch belastbare und vergleichbare Kenn- zahlen belegt wird. Dies ist bisher nicht der Fall.
4.3 Programmverbreitung
Die Rundfunkanstalten hatten die Zahlungen an die Betreiber der Kabelnetze 2013 eingestellt. Per Gerichtsentscheid sind sie danach aber verp ichtet worden, die Übertragungsleistung
ab 2013 rückwirkend und zukünftig zu vergüten. Entsprechende Verträge wurden zwischen- zeitlich mit den Netzbetreibern abgeschlossen. Wie in Kapitel 5.2 ausführlich dokumentiert, stellt die Kommission fest, dass die ARD in den Verhandlungen mit den Kabelnetzbetreibern die Ef zienzgewinne, die durch die Digitalisierung der in die Netze eingespeisten Hörfunk, Fernseh- und Datensignale möglich geworden sind, nicht angemessen ausverhandelt hat.
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