Page 308 - KEF 22. Bericht
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Wirtschaftlichkeitsbericht Kapitel 9 | 22. Bericht
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Tz. 567
4. Ergänzende Feststellungen
4.1 Personal
Die Anstalten können langfristig ihre Aufgaben nur dann wirtschaftlich erfüllen, wenn der Personalbereich ef zient und effektiv gesteuert wird. Maßgeblich sind v.a. zwei Punkte:
ƒ Der Anteil des Personalaufwands am Gesamtaufwand der Anstalten ist  nanziell erheblich. Für festes Personal, freie Mitarbeiter und Arbeitnehmerüberlassung gaben die Anstalten 2017 rund 3,3 Mrd. € aus. Dies entspricht etwa einem Drittel des Gesamtaufwands. Dazu kommen rund 438 Mio. € für Personal in den Beteiligungsgesellschaften (vgl. Kap. 5.3.3, Tab. 65).
ƒ Durch die Beschäftigung von festem Personal und durch die tarifvertragliche Verfestigung der Freien Mitarbeit gehen die Anstalten langfristige Bindungen ein. Je höher die
festen Bindungen sind, desto schwieriger ist die kurz- und mittelfristige Anpassung an veränderte technische oder programmliche Anforderungen. Dies gilt umso mehr, da sich die Medienwelt in einem umfassenden Wandlungsprozess be ndet.
Aus Sicht der Kommission ist es daher entscheidend, den kontinuierlich steigenden Aufwand für Personal zumindest zu begrenzen, um langfristig dem Erfordernis der Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden.
Die Anstalten können mit der Zahl der besetzten Stellen und der Vergütungsentwicklung (ta- ri iche Steigerungsrate sowie Veränderung der Stufensteigerungen und der Stellenstruktur) auf den Personalaufwand einwirken.
Digitalisierung und demogra sche Entwicklung sind Ansatzpunkte für die Anstalten, ihren Personalkörper anzupassen. U.a. daraus hat die Kommission die erwartete Abbaurate von jährlich 0,5 % der besetzten Stellen abgeleitet.
Bei Betrachtung der Wirtschaftlichkeit im Bereich des Personalaufwands spielen die von den Anstalten zum 22. Bericht vorgelegten Personalkonzepte eine besondere Rolle. Positiv ist zu vermerken, dass alle Anstalten hier erstmals in systematisierter Form ihre Dispositionen und Ziele für den mittel- und längerfristigen Personaleinsatz bis zum Jahr 2030 dargelegt haben, und zwar differenziert nach Beschäftigungsarten.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass einige Anstalten in ihren mittelfristigen Planungen statt reduzierter Kapazitäten einen tendenziellen Gleichstand ausweisen und für die Zeit ab 2025 auf Zielvorgaben gänzlich verzichten. Auch bei denjenigen Anstalten, deren Konzepte bis zum Ende des Betrachtungszeitraums (2030) eine Minderung der Personalkapa- zitäten um die von der Kommission als Dämpfungsfaktor erwarteten ­0,5 % p.a. ausweisen, steigt der  nanzielle Aufwand in diesem Sektor kontinuierlich und wird die Handlungsspiel- räume weiter verengen. Dies gilt in verschärfter Form für Anstalten, die derzeit auf gezieltes Gegensteuern bei den Kapazitäten verzichten.
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