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22. Bericht | Kapitel 9 Wirtschaftlichkeitsbericht
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noch im Bericht an die Länder aus 9/2017 – einbezogen hat. Sie wurden auskunftsgemäß in andere Projekte integriert. Dadurch verringert sich das bereinigte Einsparvolumen vom Bericht an die Länder aus 9/2017 zur Anmeldung zum 22. Bericht um 56,6 Mio. € auf 13,7 Mio. €. Im Vergleich mit der bereinigten Zahl hat sich das geplante Einsparvolumen leicht um 0,3 Mio. € erhöht. Gegenüber dem Bericht an die Länder aus 9/2017 haben sich im Rahmen der Anmel- dung zum 22. Bericht ferner Verschiebungen zwischen den Perioden und Projekten ergeben.
Weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale ergeben sich im Hinblick auf verstärkte Kooperations- möglichkeiten mit der ARD und dem ZDF in Zusammenhang mit den dort festgestellten weite- ren Wirtschaftlichkeitspotenzialen.
3.4 Fazit der Kommission
Insgesamt sind die vorgelegten Projektplanungen der Anstalten, aus denen sich die Einspar- volumina ergeben, nachvollziehbar. Aufgrund der Vielzahl der Projekte haben sich unter- schiedliche Bearbeitungsfortschritte eingestellt. Für einzelne Projekte mahnt die Kommission eine zügige Bearbeitung an, so z.B. für das Teilprojekt Benchmarking Produktion im Hörfunk, für das bislang ein sehr später Start geplant ist.
Die geschätzten Einsparungen belaufen sich auf 338,3 Mio. € für 2021 bis 2024. Das entspricht ca. 0,9 % bezogen auf die angemeldete Gesamtsumme der Anstalten für Aufwand und Inves- titionen.
Zu Veränderungen oder Anpassungen des Programms, namentlich zu Programmvolumen, Kooperationen oder Rationalisierungen, haben sich die Anstalten in ihren Berichten oder in der Anmeldung zum 22. Bericht der Kommission nicht geäußert.
Die Kommission hält es für erforderlich, weitergehende strategische Ansatzpunkte für tief- greifende Umstrukturierungen und kostensenkende Reformmaßnahmen zu entwickeln. Dazu gehört auch eine umfassende Schwachstellenanalyse durch die Anstalten. Auf deren Grund- lage könnten Chancen und Risiken der Zielerreichung von Strukturprojekten verdeutlicht werden.
Aus der Evaluierung der angemeldeten Projekte sind weitere Wirtschaftlichkeitspotenziale deutlich geworden. Die Kommission erwartet, dass die Anstalten größte Anstrengungen un- ternehmen, um die erkennbaren Wirtschaftlichkeitspotenziale zu realisieren. Im Hinblick auf die ARD erwartet die Kommission, dass die Kooperationen zwischen den Rundfunkanstalten
– soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll – deutlich ausgeweitet werden. Aller- dings wird die Hebung der Potenziale so lange unvollständig bleiben, wie der gesetzliche Auf- trag, die Programmstruktur und das Programmvolumen aus der Betrachtung ausgeklammert werden.
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