Page 292 - KEF 22. Bericht
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Tz. 532
Zahlungen in den Gründungsstock bzw. das Eigenkapital der bbp wurden von den Landes- rundfunkanstalten unterschiedlich angemeldet. HR und RB haben die anrechenbaren Eigen- mittel nicht, MDR und WDR nur um die in 2018 erfolgte Eigenkapitalstärkung korrigiert. Im Zuge der Harmonisierung der Zahlungen über alle Anstalten der ARD hinweg mindert die Kommission die Eigenmittel der ARD um 4,5 Mio. €. Dies betrifft im Einzelnen:
Tz. 533
Tz. 534
ARD, ZDF und Deutschlandradio gewähren der Medienakademie seit 2010 ein Darlehen zur Finanzierung des laufenden Betriebs, welches sich bisher jährlich verlängert. Der HR hat im Unterschied zu den anderen Anstalten seinen Anteil von 121 T€ an dem Darlehen eigenmit- telmindernd korrigiert. Die Kommission passt die Darstellung des HR dem ansonsten einheitli- chen Vorgehen an und erhöht die Eigenmittel des HR um 0,1 Mio. €.
Der BR hat angemeldet, den technischen Ausbau des Aktualitätenzentrums und des Wellen- hauses im Neubauprojekt München Freimann („BR hoch drei“) in Höhe von 98,3 Mio. €, den Bau des Logistikzentrums in Höhe von 11,0 Mio. € sowie eine Liquiditätsreserve von 4,3 Mio. € (insgesamt 113,6 Mio. €) durch Verkäufe, Umwidmungen und Ansparungen ohne Kredite zu  nanzieren.
Obgleich die oben genannten Investitionen des BR nicht als Großinvestition angemeldet wurden, erkennt die Kommission unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in Anlehnung an Textziffer 95 IIVF in diesem Einzelfall 30,8 Mio. € aus dem Verkauf des Anlagevermögens zur Finanzierung der Investitionsprojekte an.
Die mit den Anstalten abgestimmten Verfahrensregeln sehen eine periodenübergreifende Bildung von Rücklagen zur internen Finanzierung von (Groß-)Investitionen außerhalb der bereits genannten Textziffer 95 IIVF nicht vor. Folglich werden die restlichen 82,8 Mio. € (113,6 Mio. € abzgl. 30,8 Mio. €) nicht anerkannt. Die Kommission erhöht die anrechenbaren Eigenmittel um diesen Betrag. Gleichzeitig reduziert sie die für 2021 bis 2024 eingeplante Entnahme aus der Rücklage entsprechend.
In mehreren Abstimmungsgesprächen hatte die Kommission dem BR verdeutlicht, dass sich die angekündigte Form der Anmeldung des Investitionsvorhabens „Technik Freimann“ außerhalb des mit allen Anstalten vereinbarten methodischen Regelwerks bewegt und von der Kommis- sion nicht anerkannt werden kann. Dennoch hat der BR das Investitionsvorhaben unverändert angemeldet. Der BR hat damit die Ablehnung durch die Kommission in Kauf genommen. Dabei musste dem BR bewusst sein, dass das Risiko einer durch die Ablehnung entstehen-
den Finanzierungslücke den BR nur in Höhe seines Anteils am Beitragsaufkommen betreffen würde und der verbleibende Fehlbetrag systembedingt zulasten der anderen ARD-Anstalten verrechnet würde.
Tz. 535
Anrechenbare Eigenmittel und Kredite Kapitel 8 | 22. Bericht
ƒ HR
ƒ MDR ƒ RB
ƒ WDR
0,4 Mio. €, 3,3 Mio. €, 0,4 Mio. €, 0,5 Mio. €.


































































































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