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22. Bericht | Kapitel 8 Anrechenbare Eigenmittel und Kredite
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Tz. 530
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1.1.1 Änderungen bei den Aktiva
Die Kommission erhöht die Aktiva der ARD um 116,6 Mio. €. Dies beruht auf folgenden Fest- stellungen:
Die Kommission kann beim HR nicht erkennen, dass die notwendige substanzielle und lang- fristig wirkende Entlastung bei der Altersversorgung im realisierbaren Umfang erreicht wurde. Aus diesem Grund gibt die Kommission beim HR die im Zusammenhang mit Maßnahmen bei der Altersversorgung gesperrten Mittel von 7,7 Mio. € nicht frei. Diese Entscheidung zeigt ihre Wirkung für den Finanzbedarf der ARD im Wege einer Erhöhung der Eigenmittel (vgl. Tz. 220).
Auf ARD-Ebene erfolgen für 2017 bis 2020 eigenmittelrelevante Korrekturen bei den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen sowie den Sonstigen Erträgen, im Detail bei den Erträgen aus Kosten- erstattungen, aus Sonstigen betrieblichen Erträgen und bei den Beteiligungserträgen:
ƒ Aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Ist-Zahlen und Prognosen stellt die Kommission bei den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen gegenüber der Anmeldung für 2017 bis 2020 um 51,4 Mio. € höhere Beitragserträge fest (vgl. Tz. 406).
ƒ Die Kommission geht davon aus, dass die ARD für 2017 bis 2020 bei den Erträgen aus Kostenerstattungen um 25,3 Mio. € über der Anmeldung liegende Erträge erzielen wird (vgl. Tz. 467).
ƒ Zudem geht die Kommission davon aus, dass die ARD für 2017 bis 2020 um 26,1 Mio. € höhere Sonstige betriebliche Erträge als angemeldet erzielen wird (vgl. Tz. 488).
ƒ Die Kommission erhöht die Anmeldung der Beteiligungserträge der ARD für 2017 bis 2020 um 6,1 Mio. € (vgl. Tz. 509).
1.1.2 Änderungen bei den Passiva
Der HR führt für jeden Mitarbeiter, der bei ihm in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht und der der vollen Geltung des Manteltarifvertrags unterliegt, ein Arbeitszeitkonto (Langzeit- konto). Die Rückstellungen für Langzeitkonten des HR haben sich ausgehend vom 20. Bericht mit 3,3 Mio. € über 4,2 Mio. € zum 21. Bericht auf 5,2 Mio. € gemäß der Anmeldung zum
22. Bericht erhöht. Der HR hat die anrechenbaren Eigenmittel um Rückstellungen für Lang- zeitkonten (Stand: 31. Dezember 2018) in voller Höhe gemindert.
Bereits zum 20. Bericht hatte der HR angegeben, die Rückstellungen bis Ende 2020 zu ver- brauchen. Angesichts des Aufwuchses ist davon nicht mehr auszugehen. Die Kommission erkennt daher den Zuwachs seit dem 20. Bericht nicht an und erhöht die Eigenmittel des HR um 1,9 Mio. €.
1.1.3 Änderungen bei den Korrekturen
Die Kommission erkennt in folgenden Fällen die von den Anstalten an den Eigenmitteln vor- genommenen Korrekturen der Aktiva und Passiva nicht bzw. nur in Teilen an:
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