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21. Bericht | Kapitel 5 2. Programmverbreitung | Bestandsbedarf
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für den internen Programmaustausch, bei der ARD die Zuführung zum (Hörfunk-/Fernseh-) Sternpunkt, und die Verteilung zu den Senderstandorten. Ebenfalls einbezogen sind die Hoheitskosten. Insofern werden unter dem Aufwand für die Programmverbreitung sämtli- che Aufwendungen subsumiert, die entstehen, um den Nutzern die Angebote der öffent- lich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugänglich zu machen. Diese Angebote schließen auch
die Partner- und Spartenprogramme ein, deren Verbreitungskosten hier ebenfalls erfasst werden. Finanzbedarfswirksam werden an dieser Stelle die durch Fremdbetriebe verursachten externen Aufwendungen der Programmverbreitung des Bestandsbedarfs erfasst. Die externen Aufwendungen der Programmverbreitung sind größtenteils vertraglich für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum festgelegt. Lediglich nachrichtlich werden an dieser Stelle die Aufwen- dungen der eigenen Sendebetriebe und die internen Kosten der IP-Verbreitung sowie die Leitungskosten der GSEA betrachtet. Ebenfalls nur nachrichtlich wird der Aufwand der Pro- grammverbreitung im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten aufgeführt (diese werden  nanzbedarfswirksam beim Entwicklungsbedarf ausgewiesen).
Tab. 31 Aufwand für die Programmverbreitung (in Mio. €) Anmeldung der Rundfunkanstalten zum 21. Bericht
ARD
2013-2016 699,9
2017-2020 753,0
ZDF DRadio ARTE
270,4 93,7 10,2
268,0 70,9 11,0
Veränd. in T€
Anstalten gesamt
1.074,2
1.102,9
ø 2017-2020 p.a.
188,3
67,0
17,7
2,8
275,7
53,1
-2,4
-22,8
0,8
28,7
Veränd. in %
7,6
-0,9
-24,3
7,8
2,7
Veränd. in % p.a.
1,8
-0,2
-6,7
1,9
0,7
Tab. 32 Aufwand für die Programmverbreitung (in Mio. €)
Anmeldung der Rundfunkanstalten zum 21. Bericht einschließlich nachrichtlich benannter Positionen
ARD
2013-2016 1.224,6
2017-2020 1.297,3
ZDF DRadio ARTE
270,4 120,9 12,7
268,0 133,3 14,2
Veränd. in T€
Anstalten gesamt
1.628,6
1.712,8
ø 2017-2020 p.a.
324,3
67,0
33,3
3,6
428,2
72,7
-2,4
12,4
1,5
84,2
Veränd. in %
Veränd. in % p.a.
5,9
-0,9
10,3
2,5
11,8
2,8
5,2
1,5
-0,2
1,3
Die nachrichtlich benannten Positionen beinhalten bei ARD, Deutschlandradio und ARTE Be- träge, welche im Personal- oder Sachaufwand bzw. im Entwicklungsbedarf  nanzbedarfswirk- sam werden.
Nach Prüfung der Anmeldungen stellt die Kommission im 21. Bericht einen Finanzbedarf von 1.070,6 Mio. € fest. Gegenüber den Anmeldungen der Anstalten ist das eine Kürzung um
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