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21. Bericht | Kapitel 3 Budgetabgleich für 2013 bis 2016
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Der Budgetabgleich gibt wichtige Hinweise zur Genauigkeit der verschiedenen Prognosen bei den unterschiedlichen Kategorien des Aufwands und der Erträge. Er zeigt den tatsächlichen Einsatz der Mittel und dokumentiert die jeweiligen Abweichungen zum anerkannten Bedarf in den jeweiligen Aufwandsbereichen. Aus diesen Differenzen kann die Kommission Folgerungen bei der Bedarfs- feststellung ableiten und z.B. die Basis für die Fortschreibung einzelner Aufwandsarten verändern. Der Budgetabgleich zeigt auch, in welchen Bereichen die Anstalten Umschichtungen und Einspa- rungen vorgenommen oder Mehraufwand getätigt haben. Während der Periode nicht verwende- ter Aufwand ist für die nächste Periode einzusetzen und reduziert den künftigen Bedarf.
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2. ARD
Tab. 4 Budgetabgleich Aufwand ARD (in Mio. €)
Feststellung 19. Bericht 2013-2016
Programmaufwand 9.780,4 Programmverbreitung 776,0
Personalaufwand (ohne AV) 6.525,4
Aufwand Altersversorgung 2.473,6
Sachaufwand 3.994,1 Sonstiger Aufwand 107,4
Anmeldung 21. Bericht 2013-2016
9.588,1 699,9
6.592,1
2.678,1
4.106,6 128,7
218,6
1.452,2
Mehr- (+) Minder- (-) Aufwand
Gesamt1
25.647,4
25.464,1
-183,3
-0,7 %
-192,3
-2,0 %
-76,1
-9,8 %
66,7
1,0 %
204,5
8,3 %
112,5
2,8 %
21,3
19,8 %
9,7
4,6 %
-329,4
-18,5 %
Entwicklungsbedarf (inkl. Projektin- vestitionen)
208,9
Investitionen 1.781,6
Insgesamt ist der von der ARD im 21. Bericht im Budgetabgleich betrachtete Aufwand für 2013 bis 2016 um 183,3 Mio. € und damit um 0,7 % niedriger als im 19. Bericht anerkannt. Dabei sind für drei Positionen weniger Mittel verwendet worden als von der Kommission anerkannt. Dies sind Investitionen (-329,4 Mio. €), Programmaufwand (192,3 Mio. €) und der Aufwand für die Programmverbreitung (-76,1 Mio. €).
Die ARD begründet dies im Wesentlichen mit der Umsetzung interner Einsparvorgaben. So sind Investitionen zeitlich verschoben oder Investitionszyklen durch eine längere Nutzung gestreckt worden. Unterschreitungen gab es insbesondere beim BR, HR, NDR, SWR und WDR. Dabei ist zu beachten, dass beim BR und beim SWR in den kommenden Beitragsperioden Großinvestitionen wie der trimediale Neubau „BR hoch drei“ bzw. der „Neubau eines Medi- enzentrums am Standort Baden-Baden“ realisiert werden sollen und der WDR sein Filmhaus in Köln generalsanieren möchte (vgl. Kap. 5, Tzn. 256 ff.). Die Abweichungen im Programmauf- wand sind auf Umschichtungen und Einsparungen zurückzuführen (vgl. etwa die Einspar- programme von BR und WDR). Der Minderaufwand in der Programmverbreitung resultiert maßgeblich aus der Unterschreitung der für die Verbreitung über IP-Netze im 19. Bericht pro- gnostizierten Summen (55,6 Mio. €) im Vergleich zu den tatsächlichen Beträgen (24,6 Mio. €) sowie aus dem geringeren Aufwand in der Position Sonstiges (vgl. 20. Bericht, Tz. 81, Tab. 33).
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1 Vgl. Tz. 17 zur Berechnung.
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